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Bayern

Allgemeines

Bayern ist Deutschlands größtes Bundesland und etwa so groß wie Belgien und die Niederlande zusammen. Die Gesamtfläche beträgt 70.550 Quadratkilometer. Mitte 2013 lebten hier 12.549.000 Menschen. Nur Nordrhein-Westfalen hatte damals mit 17.840.000 Einwohnern eine größere Bevölkerung in Deutschland. Weil Bayern als das Bundesland mit der höchsten Lebensqualität gilt, ist es das beliebteste deutsche Urlaubsziel. Im Ausland wird Bayern oft mit Deutschland gleichgesetzt. Fällt das Stichwort Deutschland, denken viele Ausländer an das Oktoberfest?, Blasmusik?, Neuschwanstein?, die Alpen ...

Bayern ist vielfältig, aber auch widersprüchlich. Auf der einen Seite Naturschönheit, auf der anderen Seite moderne Industrie, auf der einen Seite Weltoffenheit, auf der anderen Seite Provinzialität. Vielleicht liegt das an dem stark durchmischten Genpool der Bayern, der sich aus Kelten?, Römern und Germanen? zusammen gesetzt hat. Das hatte zur Folge, dass sich die Bayern immer wieder ihrer eigenen Identität versichern und durch den Spruch "Mir san mir" bekräftigen mussten. Deshalb auch wird in Bayern Tradition? hochgehalten, versucht man sich gegen Nicht-Bayern abzugrenzen. Was oft zum Klischee gerät. Dabei wurde vieles Nicht-Bayerische vereinnamt, wie etwa die Lederhose?, die von den Römern erfunden wurde, um sich gegen das nordische Klima zu schützen.

Verwaltungsbezirke

Regierungsbezirke

Abgrenzungen

Geschichte

Bayerische Geschichte

1375 starb Herzog Stephan II. Er hatte kurz fast das ganze Herzogtum Bayern wieder vereinigt. Nach seinem Tod regierten seine drei Söhne Stephan III., Friedrich und Johann II. gemeinsam.

1392 teilte man das Land und München ging an Johann II., Ingolstadt an Stephan und Landshut an Friedrich. Friedrich starb 1393, woraus sein Sohn Heinrich IV. die Regierung übernahm. 1397 starb Johann II., dessen beiden Söhne Ernst und Wilhelm III. gemeinsam die Regierung übernahmen. 1413 starb in Ingolstadt Staphan III., dem sein Sohn Ludwig VII. nachfolgte. Herzog Ernst in München hatte nur einen Sohn: Albrecht III., der durch sein Verhältnis mit Agnes Bernauer bekannt wurde.

1799 kam Kurfürst Max IV. Joseph, ab dem 1. Januar 1806 König Max I. Joseph zur Regierung. Dessen politischer Berater war Montgelas, der auch verschiedene Ministerposten inne hatte. Er bestimmte in seiner Amtszeit die innere und äußere Politik Bayerns. Viele Reformen gehen auf ihn zurück („Revolution von oben“). Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gewann Bayern die Landeshoheit über bisher reichsunmittelbare Gebiete (auch über Augsburg), die mediatisiert wurden. Durch die Säkularisation von geistlichem Eigentum versuchte der Staat seine finanzielle Lage zu verbessern, doch ohne großen Erfolg.

1806 wurde Bayern Königreich und machte sich in den nächsten Jahren daran, sein Staatsgebiet zu vergrößern. Gleichzeitig stellte sich das Königreich Bayern? auf die Seite der Franzosen und Napoleons, indem es Mitglied im französisch dominierten Rheinbund wurde. Durch die Niederlegung der Kaiserkrone durch den letzten Kaiser Franz II. am 6. August 1806 hörte das Heilige römische Reich deutscher Nation auf zu existieren.

1808 erhielt das Koenigreich Bayern? am 1. Mai eine Konstitution, an der Montgelas maßgeblich beteiligt war. Sie war Folge der Bemühungen Napoleons ab 1807, eine Verfassung für die Rheinbundstaaten einzuführen, was Bayern als Bedrohung seiner Souveränität ansah. Die bayerische Eigenständigkeit sollten mit der Konstitution von 1808 gesichert werden. So durchkreuzte man Napoleons Pläne, sich in Bayerns innere Verhältnisse einzumischen. Dazu kam die öffentliche Meinung, die bürgerliche Freiheiten festgelegt wissen wollte. Und die Finanzpolitik hatte einen maßgeblichen Einfluss, da man mit der Konstitution das Finanzwesen völlig neu aufstellte. Diese Konstitution war ein Rahmengesetz, das durch die Organischen Edikte ergänzt wurde, in denen die eigentlichen Reformen der konstitutionellen Monarchie festgelegt waren. In der Konstitution fand sich ein Katalog von bürgerlichen Freiheitsrechten. Erstmals war eine Volksvertretung, die Nationalrepräsentation, vorgesehen, allerdings noch ohne echte Mitbestimmung. Wichtiger war die Regelung der Administration, etwa der Kreisverwaltung. 1808 wurden nach französischem Vorbild die Verwaltungseinheiten nach Flussnamen eingeteilt. Es gab damals 15 Kreise in Bayern. Bayerisch-Schwaben bestand damals aus dem Illerkreis, dem Lechkreis und dem Oberdonaukreis. Südgrenze Bayerns war damals das Nordufer des Gardasees. Die Hauptstadt des Oberdonaukreises war zunächst Eichstätt, dann aber Augsburg.

Am 14. April 1816 regelte der so genannte Münchener Vertrag den Gebietsausgleich mit Österreich.

Nach dem Sturz Montgelas 1817 orientierte sich die bayerische Außenpolitik daran, die deutschen Klein- und Mittelstaaten unter bayerischer Führung zusammenzuführen, was aber wegen der Rivalität der einzelnen Staaten und der Angst vor der Übermacht Bayerns scheiterte.

Am 26. Mai 1818 erhielt das Königreich Bayern? als einer der ersten deutschen Mittelstaaten eine Verfassung. Den Fürsten war klar geworden, dass eine Verfassung und Volksvertretung im Staat nicht mehr umgangen werden konnte. Das Vorbild Frankreichs war zwingend. So berief der König 1814 eine Verfassungskommission ein, die am 14. Februar einen Abschlussbericht mit Verfassungsentwurf vorlegte. Aus verschiedenen Gründen ruhten die Arbeiten daran aber bis 1817.

Erst als der Minister Montgelas gestürzt worden war, konnten die Verfassungskonferenzen fortgesetzt werden, denn Montgelas hielt sie für verfrüht und verhinderte ein Fortkommen. So gab der bayerische König Anfang 1818 den Befehl, die Verfassung weiter auszuarbeiten, was dann von März 1818 bis Mai 1818 auch geschah. Die Verfassung setzte zwar das Prinzip der Gewaltenteilung partiell durch, hielt aber am monarchischen Prinzip (als Exekutive und Legislative) fest, was in der Praxis zu Problemen führte. Genehmigt wurde die Verfassung am 19. Mai 1818 vom König.

Weitere wichtige Bestimmungen waren u. a.: Die Auflistung von Grundrechten der Bürger wie Meinungs- und Gewissensfreiheit oder Gleichheit vor dem Gesetz. Das monarchische Prinzip war nur durch die Verfassung begrenzt. Damit änderte sich seine Stellung vom Eigentümer des Staates in absolutistischer Zeit zum Verwalter des Staates im Sinne des deutschen Konstitutionalismus. Die Verfassung führte nach britischem Vorbild das Zweikammernsystem ein. In einer Kammer saß ein bestimmter Personenkreis als Reichsräte, in der anderen Kammer Abgeordnete, die nach dem Zensuswahlrecht gewählt wurden. Dieser Landtag stand nicht gleichberechtigt neben dem Monarchen, besaß aber als schärfste Waffe das Steuerbewilligungsrecht. Die Kammermitglieder besaßen Immunität, Petitions- und Beschwerderecht und wirkten an der Gesetzgebung mit. Obwohl die Verfassung so gut wie keine Teilnahme der Bürger an der staatlichen Souveränität brachte, kam sie im Volk allgemein gut an. Denn sie bildete für die unterschiedlichen Konfessionen und Volksstämme in Bayern eine gemeinsame Klammer.

In der Folge etablierte sich der Parlamentarismus in Bayern und es entstand eine gewisse liberale Opposition, die dem König unbequem war. Die Verfassung bildete 100 Jahre lang die Grundlage der konstitutionellen Monarchie in Bayern.

Das Verhältnis des bayerischen König Ludwigs I. zu Lola Montez entwickelte sich seit der Jahreswende 1846/47 zu einer Staatsaffäre. Gegen die Empfehlung des Staatsrats verlieh ihr der König das bayerische Heimatrecht. Das war die Voraussetzung zur Erhebung in den Adelsstand. Daraufhin trat die Regierung um Innenminister Carl von Abel am 16. Februar 1847 zurück. Diese Staatsaffäre sowie die Studenten und die Universität München spielten eine zentrale Rolle bei Bayerns Weg in die Revolution von 1848/49.

Noch im Februar 1847 regten der Regierungsbevollmächtigte an der Universität München Anton von Braunmühl und der Professor für Philologie und Ästhetik Peter Ernst v. Lasaulx im Senat der Hochschule an, Abel für seinen Schritt die Hochachtung „der Universität als der ersten sittlichen Korporation der Hauptstadt“ auszusprechen. Dafür leitete Ende Februar 1847 der König eine Untersuchung gegen Laslaux ein und ließ ihn in den Ruhestand versetzen. Am 1. März 1847 zogen Studenten zu Laslaux’ Haus und ließen ihn hochleben. Anschließend zogen sie weiter zu Lola Montez’ Wohnung und demonstrierten dort gegen sie.

Braunmühls Nachfolger als Regierungsbevollmächtigter Theodor v. Zwehl trat sein Amt am 3. März 1847 an. Um die Disziplin unter den Studierenden zu festigen, strebte der Regierungsbevollmächtigte eine Hebung ihres Ehrgefühls als Universitätsbürger an. Deshalb beantragte er im Oktober 1847, Hochschüler nicht mehr im Gebäude der Polizeidirektion, sondern in der Universität selbst polizeilich zu behandeln. Auch von der Universität verhängte Karzerstrafen sollten im Universitätsgebäude vollzogen werden, wodurch Zwehl versuchte, der Universität einen Teil ihrer früheren Polizeigewalt über die Studierenden zumindest symbolisch zurückzugeben.

Am 9. Februar 1848 verfügte der König die Schließung der Universität München, nahm sie aber unter dem Druck von Regierungsmitgliedern und der Münchner Bürgerschaft wieder zurück und stimmte sogar der Ausweisung Lola Montez’ zu. Nun erwiesen sich die Studenten in den Wochen des Revolutionsausbruchs sogar als eine Stütze der Regierung. Am 4. März 1848 stürmten sie zwar mit der Masse vereint das Zeughaus, verstanden es aber, den Aufruhr in geregelte Bahnen zu lenken. Hierauf überzeugte die Regierung den König, die Studierenden durch die Genehmigung eines Studenten-Freikorps an sich zu binden.

1848 führte die Revolution zu Überarbeitungen wie der Ausweitung der Pressefreiheit, der Einführung des repräsentativen Prinzips bei der Wahl und der Reform des Justizwesens. Auch das Initiativrecht bekamen die Kammern und die Verfassung führte die Ministerverantwortlichkeit ein. Das alles weichte das monarchische Prinzip auf.

Zwischen Österreich und Bayern führte die Verfassung zu Spannungen, da sie die Österreicher als gegen sie gerichtet empfanden. Weder wollte Österreich eine starke bayerische Souveränität noch ein Nachgeben gegenüber der konstitutionellen Bewegung.

Am 23. März 1819 ermordete der ehemalige Erlanger Student und bayerische Staatsbürger Karl Ludwig Sand den russischen Staatsrat August von Kotzebue. Das gab den Anlass für die Karlsbader Beschlüsse. In Karlsbad beschlossen Abgesandte des Deutschen Bundes Maßnahmen gegen die Presse und die Universitäten, wo man die „revolutionären“ Umtriebe vermutete. Bayern stimmte den Karlsbader Beschlüssen zu. Doch selbst in bayerischen Regierungskreisen gab es gegen sie Opposition, etwa den Kronprinzen Ludwig oder den Finanzminister Maximilian von Lerchenfeld. Sie sahen die Karlsbader Beschlüsse als zu weitgehende Eingriffe in die bayerische Verfassung und hielten sie mit ihr für unvereinbar. Letzterer erreichte es, dass die Beschlüsse am 15. Oktober 1819 in Bayern nur unter dem Vorbehalt veröffentlicht wurden, dass sie nicht gegen bayerische Souveränität, die Verfassung oder Gesetze des Königreichs verstießen. Auch in Bayern wurden nun Lehrveranstaltungen an den Universitäten von Ministerialkommissären überwacht. Außerdem disziplinierte man oppositionelle Zeitungen wie z. B. auch die Augsburger Allgemeine Zeitung, bei der Österreich direkten Einfluss auf die Zensur nahm.

1838 führte Ludwig I.? eine Verwaltungsreform durch, die Schwaben hervorbrachte und auf die unsere heutigen Grenzen zurückgehen.

Am 18. Januar 1871 kam es unter den Augen von 35 Fürsten und Prinzen, darunter Leopold, Luitpold und Otto von Bayern sowie etwa 2000 Generälen, Offizieren und Soldaten zur Reichsgründung. Lange musste mit Bayern verhandelt werden, denn für König Ludwig II. stellte der Eintritt in den neuen Bundesstaat einen gewaltigen Eingriff in die eigenstaatliche Selbstständigkeit und nicht zuletzt in seine Souveränität dar. Deshalb handelte die bayerische Delegation zum Abschluss der Versailler Verhandlungen am 23. November 1870 diverse Sonderrechte aus, obwohl schon die Mobilmachung der bayerischen Armee vom 16. Juli 1870 und der damit verbundene Eintritt in den deutschfranzösischen Krieg an der Seite Preußens eine Vorentscheidung der Reichsgründung darstellte.

Vorausgegangen war die bayerische Außen- und Innenpolitik unter Hohenlohe-Schillingsfürst und Bray-Steinburg in der Zeit zwischen den Kriegen von 1866 und 1870/71. Bayern musste nach der Niederlage 1866 geringfügige Gebietsabtretungen in Nordbayern an Preußen geben, eine Entschädigung von 30 Millionen Gulden zahlen und ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis, das den Bestand beider Staaten gewährleistete und im Kriegsfall den Oberbefehl über das bayerische Heer dem König von Preußen übertrug, unterschreiben.

Nach der wirtschaftlichen Einigung mit Preußen am 8. Juli 1867 traten in das bayerische Beamtenwesen immer mehr preußennahe Mitarbeiter ein, derweil der Südbund an Eifersüchteleien zwischen den süddeutschen Staaten scheiterte. Und das bedeutete die steuer-, handels-, eisenbahn- und behördengeschichtliche Verzahnung zwischen Bayern und Preußen.

Der Nachfolger Bray betonte er die Verbindlichkeit der Verträge mit Preußen und strebte eine weitere Annäherung an Preußen an. Er sah die Selbstständigkeit Bayerns am besten an der Seite Preußens gesichert. Deshalb setzte sich Bray-Steinburg vor der Abgeordnetenkammer am 19. Juli 1870 für die Bewilligung der Kriegskredite und gegen die Neutralität ein. Bayern war in der Zeit zwischen den Kriegen von 1866 und 1870/71 das einzige Mal in seiner Geschichte de jure im Besitz der vollen Souveränität.

In der Nacht des 15. Juli 1870 stellte Ludwig II. den Bündnisfall fest und gab am 16. Juli den Befehl zur Mobilmachung. Nach einer Lagebesprechung mit dem König und Bray am Nachmittag des 16. Juli über die weitere Vorgehensweise, teilte der bayerische Kriegsminister Pranckh der Kammer der Abgeordneten am 18. Juli offiziell den Mobilmachungsbefehl mit und beantragte die Bereitstellung von 26 700 000 Gulden. Die Militärkredite wurden in der Nacht vom 19. auf den 20. Juli 1870 in der zweiten Kammer mit 89 gegen 58 Stimmen bewilligt.

1905 schlossen das Zentrum und die SPD ein Wahlbündnis ab, mit dem sie die Mehrheit in der zweiten Kammer des Landtags erreichten und am 9. April 1906 ein neues Landtagswahlgesetz beschließen konnten, das die indirekten Wahlen durch Wahlmänner abschaffte und das Wahlalter auf 25 Jahre festlegte.

Am 26. Mai 1918 feierte Bayern das hundertjährige Jubiläum seiner Verfassung, was zeigte, wie unterschiedlich die Meinungen über die Verfassung geworden waren. Rechte Parteien wie das Zentrum wollten nur einige Mängel erkennen, während linke Parteien wie die MSPD den Verfassungsfeiern fernblieben, weil die alte Verfassung keine Gleichberechtigung der Bürger garantierte.

Weil trotz Ankündigung von Reformen in Bayern die Regierung nichts in dieser Richtung unternahm, brachten die MSPD-Abgeordneten des Landtags Erhard Auer und Max Süßheim im Oktober 1917 einen Antrag auf Verfassungsänderungen ein. Die Reichsratskammer sollte abgeschafft, die Verhältniswahl eingeführt und die Regierung nach Vorschlag des Landtags eingesetzt werden.

Am 2. November 1918 schlossen die bayerische Staatsregierung und die Landtagsparteien ein Abkommen über Verfassungsreformen, mit dem sie die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit den bestehenden Verhältnissen entschärfen wollten.

In der Nacht vom 7. Auf den 8. November 1918 entwickelte sich aus einer Friedensdemonstration auf der Theresienwiese? in München eine Revolution, die zum Sturz der 738-jährigen Wittelsbacher Herrschaft in Bayern führte. Weil sich dieser Revolution auch die Soldaten in den Münchener Kasernen anschlossen, gab es keine regierungstreue Militärs mehr in München, die das Geschehen hätten verhindern können. Deshalb verließ der bayerische König seine Hauptstadt und gab am 13. November 1918 die Anifer-Erklärung ab, die Kurt Eisner als Abdankung deutete. Es kam zur Bildung von Arbeiter- und Soldatenräten, zur Besetzung des Landtagsgebäudes und die Revolutionäre riefen den Freistaat Bayern? aus. Aber schon am 8. November war die Regierung vom bisherigen Ministerratsvorsitzenden Otto von Dandl an den vom Provisorischen Nationalrat gewählten Ministerpräsidenten Kurt Eisner übergeben worden, der mit den Mehrheitssozialdemokraten eine Übergangskoalition bildete.

Am 13. November 1918 entband Ludwig III.? seine Beamten vom Treueeid, den sie ihm geschworen hatten und damit auch vom Eid auf die Verfassung von 1818.

Am 4. Januar 1919 beschloss die Regierung Eisner das vorläufige Staatsgrundgesetz für Bayern. Punkt 17 darin bevollmächtigte die provisorische Regierung bis zu einer Verfassung weiterhin gesetzgeberisch zu handeln, während der Landtag auf die Beratung einer neuen Verfassung beschränkt wurde.

Die Wahlen am 12. Januar 1919 führten zu einem Übergewicht der rechten und konservativen Parteien in Bayern.

Im Februar 1919 einigte sich der Kongress der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte schließlich darauf, dass sie auch nach Einberufung des Landtags fortbestehen bleiben sollten. Dies sollte auch in die Verfassung aufgenommen werden. Welche Aufgaben die Räte in der Verfassung schließlich bekommen sollten, war zu diesem Zeitpunkt zweitrangig, allein ihr Weiterbestehen schien wichtig.

Am 21. Februar versammelten sich die gewählten Abgeordneten des Landtags in der Münchener Prannerstraße, um den neuen Landtag zu konstituieren, doch die Ermordung Eisners am gleichen Tag führte zur Auflösung des Plenums, weil der revolutionäre Arbeiterrat Alois Lindner im Landtag auf den Innenminister Erhard Auer geschossen hatte. Als der Attentäter floh, erschoss er darüber hinaus noch den BVP-Abgeordneten Heinrich Osel und Major Paul von Jahreiß, die sich ihm entgegenstellen wollten. Das entstandene Machtvakuum füllte der neu gebildete Zentralrat der Republik Bayern.

Unmittelbar nach der Sprengung der konstituierenden Sitzung des Landtags tagte vom 25. Februar bis 8. März 1919 ein Rätekongress in München. Darauf sprach sich Erich Mühsam für die sofortige Ausrufung der Räterepublik aus. Dieser Antrag wurde vom Rätekongress mit der großen Mehrheit abgelehnt, denn die Räte waren noch nicht bereit, den Landtag aufzugeben und ihn durch das Rätesystem zu ersetzen.

Mitte März 1919 konnte von Johannes Hoffmann (MSPD) eine neue Regierung gebildet werden, nachdem am 12. Januar 1919 gewählt worden und Kurt Eisner am 21. Februar ermordet worden war. Hoffmann und seine Regierung gerieten bald in Konflikt mit den radikalen Räten, die eine so genannte Münchener Räterepublik ausriefen, was zur Flucht der Regierung Hoffmann nach Bamberg? führte. Mit Hilfe von Reichswehr und Freikorps eroberte Hoffmann München zurück, so dass sich Mitte Mai die Lage in Bayern wieder stabilisierte. Jetzt nahm das im Februar 1919 gewählte Parlament seine Arbeit im Landtag auf.

Am 14. August 1919 verkündete die Regierung Hoffmann in Bamberg? eine neue bayerische Verfassung.

1920 kam Coburg? zu Bayern.

1938 führten die Nazis die Bezeichnung „Regierungsbezirk“ ein.

1972 wurden in einer Gebietsreform die Bezirke neu zugeschnitten.

Geschichte Augsburg und Bayern

Im Haushaltsjahr 2014 unterstützte Bayern Bauprojekte in Augsburg mit 2.85 Mio. Euro, aber auch Gersthofen mit 75.000 und Neusäß mit 107.000 Euro. Investitionsschwerpunkte waren dabei Kindergärten und Schulen?.

Details

Bevölkerung

Anfang 2013 waren in Bayern 2,47 Mio. Menschen über 65 Jahre alt, also etwa ein Fünftel der Gesamtbevölkerung. 57 Prozent davon waren Frauen. Nur 5 Prozent der Alten lebten in Altersheimen?. Von der Gesamtsbevölkerung zählte die Statistik 2014 mehr Frauen als Männer in Bayern: 51,1 Prozent.

Landtagswahlen

Landtagswahl Bayern 2013

Außer der CSU konnte keine der angetretenen Parteien mit dem Endergebnis der Landtagswahl 2013 in Bayern zufrieden sein. Viele Oppositionelle waren gar entsetzt, dass die CSU wieder mit absoluter Mehrheit regieren konnte. Trotz Landesbankdebakel mit Milliarden versenkter Steuergelder, trotz der Verwandten-Affaire oder des Umgangs mit Gustl Mollath, trotz sich widersprechender politischer Wendungen von Horst Seehofer und seines Beharrens auf einem eigenen Wahltermin, der den Steuerzahler 16 Millionen Euro kostete. Manche fragten sich gar, ob Bayern unter dem "Stockholm-Syndrom" litt. Das Syndrom bedeutet, dass Entführungsopfer sich mit dem Entführer solidarisieren, um den eigenen Leidensdruck aushalten zu können. Sprich: Die Bayern erlebten seit fast 60 Jahren die Macht der CSU und arrangierten sich deshalb mit ihren Machthabern - egal wie autoritär, ungerecht oder unberechenbar sich die CSU ihnen gegenüber verhält: Bayern sind dankbar und sehen keine Alternativen. Besonders die Tatsache, dass die CSU in Wahlanalysen vor allem weniger gebildete Volksgruppen ansprach, sorgte für Erstaunen.

Landtagswahl Bayern 2008

Die Wahlbeteiligung lag bei 58,1 %.

CSU: 43,4 Prozent der Stimmen
SPD: 18,6 Prozent der Stimmen
FDP: 8,0 Prozent der Stimmen
Grüne: 9,4 Prozent der Stimmen
Die Linke: 4,3 Prozent der Stimmen
Freie Wähler: 10,2 Prozent der Stimmen
Republikaner: 1,4 Prozent der Stimmen
ÖDP: 2,0 Prozent der Stimmen

Für die CSU bedeutete die Landtagswahl 2008 eine Zeitenwende, denn sie verlor die absolute Mehrheit und wurde in eine Koalition mit der FDP? gezwungen. Es war ihre schwerste Niederlage bei Landtagswahlen seit 58 Jahren. Statt bis dahin 124 Abgeordnete stellte die CSU für den neuen Landtag nur noch 92.

Landtagswahl Bayern 2003

Die Wahlbeteiligung lag bei 57,1 %.

CSU: 60,7 Prozent der Stimmen
SPD: 19,6 Prozent der Stimmen
FDP: 2,6 Prozent der Stimmen
Grüne: 7,7 Prozent der Stimmen
Die Linke: nicht angetreten
Freie Wähler: 4,0 Prozent der Stimmen
Republikaner: 2,2 Prozent der Stimmen
ÖDP: 2,0 Prozent der Stimmen

Wirtschaft

Wirtschaftszweige

Landwirtschaft

In den Jahren nach 2000 gaben drei Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern auf. Nach 2010 sank diese Rate auf etwa 1,5 Prozent, was eine Verlangsamung des Höfesterbens bedeutete. Damals gelang es Bayern noch nicht, den heimischen Markt mit eigenen Bioprodukten zu versorgen.

2012 gab es in Bayern fast 112.000 landwirtschaftliche Betriebe, wovon etwa 60 Prozent nebenerwerbsmäßig bewirtschaftet wurden. Die durchschnittliche Größe eines bayerischen Hofes lag bei knapp 29 Hektar.

2012/13 lag der durchschnittliche Gewinn eines bayerischen Haupterwerbsbetriebs bei etwa 54.000 Euro.

2014 erwirtschaftete die Land- und Forstwirtschaft in Bayern etwa 153 Milliarden Euro, also etwa 15 Prozent aller bayerischen Umsätze. Obwohl in der bayerischen Land- und Forstwirtschaft damals nur noch 2,2 Prozent der Bevölkerung arbeiteten, hing jeder siebte Arbeitsplatz in Bayern von diesem Wirtschaftszweig ab.

Tourismus

Die Tourismusbranche ist in Bayern ein starker Wirtschaftsfaktor. Ende des Jahres 2008 zählte man etwa 27 Mio. Touristen in diesem Bundesland. Besonders um ausländische Touristen bemüht man sich – obwohl etwa 80 % der Bayernbesucher aus Deutschland kommen. Mit den ausländischen Touristen will die Branche noch wachsen. Gefördert wird dies von der Bayern Tourismus Marketing GmbH?, der es schon gelang, in Russland und Indien Erfolge zu feiern.

Wichtig für die Branche sind die Skigebiete. Für zehn dieser Skigebiete garantiert die Tourismus-Gesellschaft Bayerns sogar Schneesicherheit.

Ein weiteres Tourismusfeld ist für Bayern der Bereich Wellness und Gesundheit. Hier stehen viele Heilbäder zur Verfügung und der Trend zur Wellness führt zu steigenden Übernachtungszahlen.

Dialekt

Eine Emnidstudie ging im Jahr 2009 der Frage nach, welcher deutsche Dialekt am beliebtesten ist. Fast 50 % der befragten Deutschen votierten dabei für das Bairische.

Klischees

In den Augen von Fremden ist Bayern durch viele Klischees geprägt. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass sich durch die lange Geschichte des Landes ein verbindendes Lebens- und Nationalgefühl herausgeprägt hat, zu dem es aber in Franken? und Schwaben, Länder, die erst nach 1800 zu Bayern gekommen sind, deutliche Unterschiede gibt. Zu den „richtigen“ Bayern werden also eigentlich nur die Altbaiern? gerechnet, die in Niederbayern?, Oberbayern? oder der Oberpfalz? wohnen. Auch sie sind natürlich nicht ganz einheitlich geprägt, aber dennoch gibt es über sie und ihr Land viele Klischees. Solche Klischees, die mit Bayern verbunden werden, sind im Einzelnen:

Kultfiguren

Weblinks


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