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Stadtrat

1. eine politische Institution; 2. eine Person in dieser politischen Institution

Allgemeines

Geschichte

Im Augsburger Stadtrat waren Anfang 2012 von 61 stimmberechtigten Mitgliedern 22 Frauen.

Im Februar 2013 gaben etwa ein Fünftel der Mitglieder an, sie wollten nach der Kommunalwahl im März 2014 nicht mehr dem Stadtrat angehören. Besonders viele SPD-Stadträte wollten nicht erneut kandidieren.

In einer Pressemitteilung vom 21. Februar 2013 schrieb die damalige Vorsitzende der SPD in Augsburg, Ulrike Bahr, dass damals bei den Haushaltsberatungen seit Jahren wieder ein konstruktives Arbeitsverhältnis unter allen Fraktionen im Augsburger Rathaus herrschte. Nach Jahren der Ausgrenzung durch die CSU-Mehrheit sei endlich wieder gegenseitiger Respekt und Sacharbeit möglich. Sie wertete die als „Wiederkehr der Normalität, wie sie zwischen allen Fraktionen in allen Rathäusern üblich sein sollte“. Wörtlich schrieb sie dazu: „Interessanterweise wurde dies erst jetzt ansatzweise möglich, als die CSU keine Mehrheit mehr hatte. Wenn der jetzige Zustand schon als eine Art große Koalition dargestellt wird, zeigt das nur eines: Wie tief der Graben ist, den OB? Gribl in seiner Amtszeit aufgerissen hat. Wir waren immer und sind auch jetzt bereit zur Zusammenarbeit, um unsere Ziele soweit als möglich umsetzen. Wir kämpfen dafür, dass ab 2014 eine Mehrheit im Stadtrat vorhanden ist, mit der wir das in weit stärkerem Umfang tun können als jetzt.“

Die Grüne Stadtratsfraktion forderte im März 2013 mehr Transparenz im Stadtrat. Nicht-öffentliche Sitzungen sollten weniger werden und Stadtratssitzungen sollten als Ergebnisprotokoll im Internet veröffentlicht werden. In anderen Städten geschehe das schon längst. In Augsburg müssten dagegen interessierte Bürger/-innen in das Verwaltungsgebäude I am Rathausplatz gehen, um dort die Niederschriften der Sitzungen einzusehen. Das sei nicht zumutbar und verhindere Transparenz über die Arbeit des Stadtrats. Die Grünen forderten die Verwaltung auf, die Vorschrift der Gemeindeordnung strikt einzuhalten und nur bei tatsächlich vorliegenden gesetzlichen Ausnahmegründen Vorlagen als nicht-öffentlich einzustufen und dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln. Dazu beantragte die Grüne Stadtratsfraktion ein Konzept, das dauerhaft sicherstellen sollte, dass nur noch die Teile einer Vorlage nichtöffentlich behandelt werden, die zwingend der Geheimhaltung bedürfen. Dies könne erreicht werden, indem Beschlussvorlagen aufgeteilt würden in öffentliche und nichtöffentliche Anteile oder indem z. B. geheim zu haltende Namen oder Zahlen geschwärzt würden. Außerdem müsse natürlich sichergestellt werden, dass der Datenschutz beachtet wird. Betroffen seien hiervon in der Regel Personalangelegenheiten, Vertragverhandlungen und Ausschreibungsverfahren. Schließlich müsse geregelt werden, wie der Vorschrift der Gemeindeordnung Rechnung getragen werden könne, dass Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung dann bekannt zu geben sind, wenn die Gründe für die Geheimhaltung entfallen sind.

Oberbürgermeister? Dr. Kurt Gribl gab im Juni 2013 im Rahmen einer Stadtratssitzung bei der Debatte zur Tagesordnung bekannt, dass in Zukunft genauer unterschieden und beachtet werden solle, was in öffentlicher und was in nicht-öffentlichen Sitzung behandelt werden muss. Ein entsprechendes Konzept wurde auf Antrag der Grünen Stadtratsfraktion von der Verwaltung erstellt und lag zu der Sitzung vor. Im März 2013 hatte die Grünen Stadtratsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung ein Konzept zum Umgang mit öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Beratungsgegenständen.erarbeiten sollte mit dem Ziel, dass nur die Thementeile nicht öffentlich behandelt werden, für die dies nach Gesetzeslage zwingend erforderlich ist. So legt Art. 52 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Gemeindeordnung fest, dass nur Vorlagen, die die Rechte Dritter betreffen oder wenn das Wohl der Allgemeinheit gefährdet ist, nichtöffentlich behandelt werden dürfen. Dem wurde im Juni 2013 entsprochen, denn der Ältestenrat? empfahl, dass in Zukunft so viel wie möglich in öffentlicher Sitzung behandelt werden sollte.

Das Konzept sah vor, dass die Verwaltung vorab, bei der Vorbereitung der Tagesordnung und Beschlussvorlagen den Grundsatz der Öffentlichkeit entsprechend seiner hohen Bedeutung beachtet, damit Dringlichkeitsanträge zur Herstellung der Öffentlichkeit nicht mehr so oft nötig werden.

Darüber hinaus forderte die Grüne Stadtratsfraktion noch weitere Maßnahmen wie die Veröffentlichung der Protokolle des Stadtrats im Internet, die Verabschiedung einer Informationsfreiheitssatzung und eine Übertragung der Stadtratssitzungen per Livestream im Internet sowie deren Speicherung in einer Mediathek wie in München.

Obwohl in Augsburg 2013 40 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund hatten, fanden sich im Stadtrat nur 2 von 60 Stadtratsmitgliedern (3,3 Prozent) mit Migrationshintergrund.

Im November 2016 stellte die Ausschussgemeinschaft Freie Wähler, Die Linke, ÖDP, Polit-WG einen Dringlichkeitsantrag an Oberbürgermeister? Dr. Kurt Gribl. Darin wandte sie sich gegen eine geplante neue Geschäftsordnung für den Stadtrat, weil sie befürchtete, dass die Regierungkoalition aus CSU, SPD und Grünen das Recht der Opposition auf Akteneinsicht beschränken wolle. Nach der geplanten neuen Geschäftsordnung sollten Sitzungsvorlagen den Stadtratsmitgliedern "gekürzt" zur Verfügung gestellt werden können. Bei sensiblen Unterlagen sollten Tischvorlagen oder mündliche Berichte ausreichend sein, um die sensiblen Daten zu schützen und ihre Weitergabe zu verhindern. So würden die Möglichkeiten der Opposition, die Regierung zu kontrollieren, noch weiter beschnitten.

Die Bürgerinformation Allris, in Augsburg Ratsinformationssystem genannt, ging Mitte Januar 2017 online.

Details

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