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Staats- und Stadtbibliothek Augsburg
Vor der Gründung der Universitätsbibliothek Augsburg? 1970 die einzige große allgemeinwissenschaftliche Bibliothek im Regierungsbezirk Schwaben. Heute Landesbibliothek für Bayerisch-Schwaben. Zu dem Titel „Staatsbibliothek“ kam die Bibliothek in der Schaezlerstraße, weil ihre Bestände nach der Säkularisierung und Mediatisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts in das Eigentum des bayerischen Staates übergingen.
Allgemeines
Die Bibliothek will der Fortbildung, der Informationsversorgung der Bevölkerung und wissenschaftlichen Zwecken dienen. Die Bibliothek wird von der Stadt Augsburg unterhalten. Der Name erklärt sich vor allem daher, dass die Bestände der Bibliothek, die aus der Säkularisierung und der Mediatisierung am Anfang des 19. Jahrhunderts und die in ihr abgegebenen Pflichtexemplare von Verlagen der bayerisch-schwäbischen Region Eigentum des bayerischen Staates sind.
Die Aufgaben dieser Regionalbibliothek sind die Sammlung und Erschließung der Regionalliteratur sowie der Literatur über bayerisch-schwäbische Persönlichkeiten. Dazu gibt es eine Regionalbibliographie. Der Bibliothek angegliedert sind die Bertolt-Brecht-Forschungsstelle und das Brechthaus.
Im Rahmen dieser Aufgaben wird vor allem die Zusammenarbeit mit dem Historischen Verein für Schwaben e. V.? (seine Geschäftsstelle ist die Bibliothek) und mit dem Naturwissenschaftlichen Verein für Schwaben e. V.? gepflegt. So ist seit 1928 die Bibliothek des Historischen Vereins für Schwaben e. V.? Eigentum der Staats- und Stadtbibliothek. Außerdem erhält sie etwa 400 Zeitschriften, die gegen die Zeitschriften des Historischen Vereins für Schwaben e. V.? und des Naturwissenschaftlichen Vereins für Schwaben e. V.? getauscht werden. Darauf beruht vor allem der wichtige Bestand historischer, landes- und naturkundlicher Zeitschriften der Bibliothek.
Die Geschichte des neuen Bibliotheksgebäudes beginnt damit, dass das Gymnasium bei Sankt Anna? eine Erweiterung benötigte und man dafür den benachbarten Platz vorsah, auf dem die alte Stadtbibliothek stand. Zunächst wollte man deshalb die Stadtbibliothek in den früheren Prälatenbau des Augustiner-Chorherrenstiftes Heilig Kreuz verlegen, doch wäre ein Umbau dieser Räume zu teuer gekommen, weshalb man sich zu einem Neubau entschloss.
Erbaut wurde das heutige Bibliotheksgebäude in den Jahren 1892 und 1893 von den Architekten Fritz Steinhäußer? (er war auch Stadtbaurat) und Martin Dülfer? aus München. Das Gebäude präsentiert sich in einem eigenartigen neubarocken Stil. Die Schauseite wirkt wuchtig, aber ausgewogen. Mit dem Stadttheater?, dem benachbarten alten Gerichtsgebäude und der Stadtpflegeranger-Schule bildet sie ein Ensemble, das eindrucksvoll ist. Glücklicherweise hat das Bibliotheksgebäude den Zweiten Weltkrieg fast unbeschädigt überstanden.
Details
- Bedrohung der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg
- Geschichte der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg
- Sammlungen der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg
Ausleihe und Nutzungsbedingungen
Generelles
Jeder kann die Bibliothek benutzen, Bücher ausleihen können aber nur Einwohner der Stadt Augsburg und der Umgebung, wenn sie 16 Jahre alt geworden sind. Zur Benutzung zugelassen wird man, wenn man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegt. Die Benutzung von Handschriften, Frühdrucken, also von Altbeständen, kann für wissenschaftliche Zwecke in Absprache mit der Bibliotheksleitung erfolgen. Bei der ersten Bestellung erhält man einen Benutzerausweis.
Die Bibliothek kann man gratis nutzen, allerdings werden für die Besorgung von Büchern oder Aufsätzen aus anderen Bibliotheken (Fernleihe), bei Ausleihfrist-Überschreitung und Verlust der Leihkarte Gebühren erhoben, die der aktuellen Gebührenordnung in der Bibliothek zu entnehmen sind.
Da praktisch alle Bücher und Zeitschriften der Bibliothek nicht öffentlich zugänglich sind, muss man Bücher zur Ausleihe an Hand der Kataloge bestellen. Dazu füllt man für jeden Titel einen eigenen Leihschein aus. Bücher und Zeitschriften, die nach 1900 erschienen sind, können normalerweise nach Hause ausgeliehen werden. Die anderen Bücher und Zeitschriften können im Lesesaal studiert werden.
Sonderbenutzungsbedingungen für den historischen Bestand
Nur wenn ein wissenschaftlicher Zweck nachgewiesen werden kann, dürfen Altbestände (alte Drucke, Graphiken, Handschriften etc.) benutzt werden. Und dies auch nur in Rücksprache mit der Bibliotheksleitung. Dazu sollte man sich vorher schriftlich anmelden. Und an Ort und Stelle ist ein besonderes Formular auszufüllen: Hier muss man den Benutzungszweck angeben, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, gegebenenfalls auch eine schriftliche Referenz des Hochschullehrers.
Bestände, von denen bereits ein Faksimile, Mikrofilm, Mikrofiche oder eine sonstige Schutzkopie vorliegt, werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen im Original ausgegeben. Manche Titel des Bestands unterliegen aus konservatorischen, rechtlichen oder anderen Gründen starken Benutzungsbeschränkungen: Tresorstücke, Zimelien, Stücke der Einbandsammlung, Objekte in gefährdetem Zustand, Deposita ... Normalerweise werden nur bis zu fünf Bände an den Arbeitsplatz ausgegeben; bei Tresorstücken jeweils nur ein Band, bei Nachlässen ein Faszikel. Feststellungen über vorhandene Schäden oder fehlende Teile müssen unverzüglich der Aufsicht gemeldet werden.
Es versteht sich von selbst, dass mit den ausgegebenen Objekten besonders sorgfältig und schonend umzugehen ist, da sie in der Regel einmalig und unersetzlich sind. Vor allem die Einbände aller Handschriften und Drucke sind mit Vorsicht zu behandeln. Um die Beschädigung von Werken zu vermeiden, ist nur die Verwendung von Bleistiften zugelassen. Und weil immer wieder anders gehandelt wird, muss es deutlich gesagt werden: Das Schreiben in und auf den Objekten, das Berühren des Buchschmuckes in Handschriften, die Anfertigung von Pausen vom Original sind streng verboten. Das gewaltsame Aufbiegen eng gebundener Bände, das Einlegen mit Kugelschreiber oder Tinte beschriebener Zettel und anderer Gegenstände als Merkzeichen ist ebenfalls verboten. Die vorgefundene Ordnung von Einzelblättern, auch wenn sie unrichtig sein sollte, darf nicht verändert werden, sondern muss der Aufsicht gemeldet werden.
Verlässt jemand seinen Arbeitsplatz länger oder wird der Lesesaal geschlossen, sind die Objekte vollständig und unversehrt, also im Zustand bei der Ausgabe, zurückzugeben. Eine Überprüfung der Objekte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit in Gegenwart des Benutzers kann zur Auflage gemacht werden. Eine Bestellung von Reproduktionen wird über die Aufsicht oder den Ausleiheschalter vermittelt. Der Bestand der Handbibliothek (Signatur: Hbd ...) ist über den Teilkatalog des Katalogsaales zu ermitteln und kann nach Bestellung am Ausleiheschalter nur im Lesesaal eingesehen werden. Über Spezialkataloge und andere Hilfsmittel des Hauses kann man sich bei der Auskunft am Ausleihschalter erkundigen.
Ausleihe
Bücher und Zeitschriften, die man in der Zeit von 10.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr bestellt, werden in der Regel innerhalb von 30 Minuten zur Einsicht oder Abholung bereitgestellt. Die Leihfrist beträgt in der Regel bei Büchern 4 Wochen, bei Zeitschriften 2 Wochen. Man kann die Leihfrist zweimal verlängern, wenn das Buch bzw. die Zeitschrift nicht von einem anderen Leser vorbestellt ist. Die Verlängerung ist auch telefonisch durchführbar. Für verliehene Bände kann man sich vormerken lassen. Ein Buch, das vorgemerkt ist, kann von einem anderen Ausleiher nicht mehr länger ausgeliehen werden; bereits verlängerte Bücher werden zurückgefordert.
Fernleihe
Ist ein angefragter Titel nicht in der Bibliothek vorhanden, kann er über die Fernleihe aus einer anderen Bibliothek gegen Entgelt besorgt werden. Allerdings gibt es hiervon Ausnahmen: etwa viel benutzte Bestände (wie Literatur der Lesesäle, Lehrbuchsammlungen, Handbibliotheken), Neuerscheinungen, mit deren Ausleihbarkeit noch nicht gerechnet werden kann, Werke, die im Buchhandel zu einem geringen Preis erhältlich sind, Werke, die elementare oder rein praktische Fachkenntnisse vermitteln (etwa Reiseführer), Loseblattausgaben und Zeitschriftenhefte, Magister-, Diplom- und Zulassungsarbeiten, Werke mit außergewöhnlichem Format (wie manchmal bei Zeitungen), Werke von besonderem Wert (vor allem Drucke des 15. bis 18. Jahrhunderts, sowie Handschriften).
Katalogsaal
Hier finden sich neben den PCs für den Online-Katalog und die Suche im Internet, Zettelkataloge, zahlreiche gedruckte Informationsmittel und Literaturverzeichnisse, u. a. Gesamtverzeichnisse des deutschen Schrifttums und Verzeichnisse der Literatur zu bestimmten Fachgebieten.
Lesesaal
Hier stehen rund 7. 000 Bände an Nachschlagewerken und Handbüchern zu allen Fachgebieten, außerdem liegen die neuesten Hefte von mehr als 200 Zeitschriften aus. Diese Titel können von jedem Besucher der Bibliothek eingesehen werden, sind jedoch nicht ausleihbar. Darüber hinaus dient der Lesesaal der Lektüre nicht ausleihbarer Bestände, die von Benutzern bestellt wurden.
Reproduktionen
Ein Reader-Printer-Gerät dient zur Benutzung der sicherheitsverfilmten Bestände. Fotokopien von älteren und besonders zu schonenden Werken können - sofern deren Zustand dies zulässt - durch das Personal und gegen eine Gebühr angefertigt werden. Für Kopien aus neueren Werken kann der Münzkopierer im Katalogsaal benutzt werden. Auch die Anfertigung von photographischen Arbeiten durch das Fotolabor der Stadt ist gegen Gebühr möglich.
Öffnungszeiten
Ausleihe, Information, Katalogsaal
Montag 10.00 - 12.30 und 13.30 - 17.00
Dienstag 10.00 - 12.30 und 13.30 - 17.00
Mittwoch 10.00 - 17.00
Donnerstag 10.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30
Freitag 10.00 - 12.30 und 13.30 - 17.00
Lesesaal
Montag 10.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30
Dienstag 10.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30
Mittwoch 10.00 - 17.30
Donnerstag 10.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30
Freitag 10.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30
Sofortausleihe
Täglich 10.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Die Bibliothek ist vom 8. August bis 15. August geschlossen.
Adresse
Staats- und Stadtbibliothek Augsburg
Schaezlerstraße 25
86152 Augsburg
Tel. 0821/3242739
Fax. 0821/3242732
E-Mail: bibliothek.stadt(@)augsburg.de
Postanschrift
Staats- und Stadtbibliothek
86143 Augsburg
Lage der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg
Die Staats- und Stadtbibliothek ist leicht zu erreichen: Entweder mit der Straßenbahn Linie 4 - Haltestelle Stadttheater/Alter Justizpalast, den Buslinien 22,23,26,28,33 - Haltestelle Stadttheater/Alter Justizpalast oder vom Hauptbahnhof aus, der ca. 10 Minuten zu Fuß entfernt ist.
Weblinks
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