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Sonstige Behörden
Allgemeines
Behörden sind Institutionen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Oft wird auch von "Amt" gesprochen (z. B. Finanzamt Augsburg?). Das Handeln von Behörden ist durch Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Satzungen oder Geschäftsordnungen vorgegeben. Behörden sind meist Einrichtungen der Exekutive, doch manchmal auch Einrichtungen der Legislative oder Judikative, wenn sie Verwaltungstätigkeiten erledigen. Daneben können durch Gesetz auch Institutionen wie dem TÜV? Hoheitsrechte übertragen sein, so dass man hier im erweiterten Sinn von Behörde sprechen kann.
Behörden können das Hoheitszeichen ihres Verwaltungsträgers übernehmen, aber auch ein eigenes Logo verwenden.
Auch Unternehmen (z. B. die Stadtwerke Augsburg) können Behörden sein, wenn die öffentliche Hand mehr als die Hälfte an dem Unternehmen besitzt.
Die Entscheidungen von Behörden können im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüft werden.
Einzelne sonstige Behörden
A
B
D
F
H
I
J
L
O
P
R
S
- Sozialgericht Augsburg?
- Staatliches Bauamt Augsburg
- Staatsarchiv Augsburg?
- Stadtarchiv Augsburg
- Städtisches Leihamt Augsburg?
Weblinks
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