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Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe
Ein Projekt der Handwerkskammer für Schwaben für Handwerksbetriebe, die auf Umweltschutz setzen.
Allgemeines
Bei dem Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe, kurz auch QuB, handelt es sich um ein integriertes Umwelt- und Qualitätsmanagementsystem. Es wurde speziell für kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe entwickelt und ist in ganz Deutschland verbreitet. Es umfasst grundlegende und branchenbezogene inhaltliche Forderungen an das Qualitäts- und Umweltmanagement eines Betriebes. Diese Anforderungen sind jedoch insofern reduziert, dass nicht ein Qualitäts- oder Umwelthandbuch vorgehalten werden muss. Betriebe, die sich nach diesem System zertifizieren lassen, bekommen ein besonderes QUB-Qualitätssiegel. Damit können sie gegenüber ihren Kunden, gegenüber Behörden und Lieferanten dokumentieren, dass sie besonders umweltbewusst und qualitätvoll arbeiten.
Ziel ist die Erhebung und Verminderung von Umwelteinwirkungen durch einen Betrieb und natürlich ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Umweltgerechtes Arbeiten wird immer mehr zu einem Entscheidungsfaktor für Kunden und kann so dem Betrieb, der mit einem QUB-Qualitätssiegel neben Kosteneinsparungen auch Wettbewerbsvorteile bringen. die QuB-Zertifizierung ersetzt aber nicht die Zertifizierung nach den Normen DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 oder EMAS.
Zur Einführung von QuB gibt es halbtägige Workshops und Beratungstage vor Ort. Eine aufwändige Dokumentation ist nicht nötig, weshalb das System viel Akzeptanz erfährt. Die Zertifizierung erfolgt durch die LGA InterCert GmbH.
Im Detail
Nachhaltiges Wirtschaften
Beim QuB geht es an erster Stelle um nachhaltiges Wirtschaften als Baustein einer modernen Betriebsführung. Ökologie und Ökonomie sollen miteinander in Einklang gebracht werden, um die Bedürfnisse heutiger und zukünftiger Menschen zu gewährleisten. Betrieblicher Umweltschutz ist in diesem Rahmen unabdingbar, auch weil er einem Unternehmen Rechtsicherheit gibt und vor Haftungsrisiken schützt, die Betriebskosten senkt und neue Märkte erschließt und so letztlich Wettbewerbsvorteile sichert.
Das der QuB für kleinere Unternehmen maßgeschneidert wurde, bedeutet, dass der bürokratische Aufwand minimal ist, dass kaum Daten erhoben werden, der zeitliche Rahmen für die Einführung überschaubar ist, die Umsetzung im Betrieb begleitet wird und die Kosten gering sind.
Vier Schritte zur Zertifizierung
Es gibt vier Schritte um zum QuB-Zertifikat zu gelangen: Die externe Beratung und Schulung, die Erfassung der Daten, Verbräuche und die Erstellung eines betrieblichen Umweltprogramms, die Umsetzung mindestens einer Verbesserung pro Jahr im Betrieb und die Zertifizierung durch einen unabhängigen Gutachter. Bis diese Schritte umgesetzt sind, dauert es etwa ein halbes Jahr. Ist ein Betrieb bereits in das EMAS-Register eingetragen oder nach DIN EN ISO 14001 ff zertifiziert, ist ein sofortiger Beitritt zum QuB möglich.
Die Kriterien für die Aufnahme im QuB
Folgende Kriterien müssen für eine Teilnahme am QuB erfüllt werden. Die Einhaltung wird im Rahmen der regelmäßigen Überwachung (alle 2 Jahre) überprüft.
1. Der Betrieb muss alle geltenden Vorschriften aus dem Umweltrecht einhalten.
2. Der Betrieb muss seine bedeutenden Umweltauswirkungen auf Basis der Gesichtspunkte zur Erfassung der Umweltauswirkungen benennen. Diese sind möglichst mengenmäßig zu bestimmen und in Form von Auflistungen („Katastern“) und/ oder einer Umweltbilanz und dazugehörigen Umweltkennzahlen darzustellen.
3. Der Betrieb muss jährlich mindestens eine Maßnahme planen, beschließen und durchführen, die eine seiner Umweltauswirkungen verringert. Die Zielerreichung muss dokumentiert und nachvollziehbar sein. Die Maßnahme muss mit Termin, Mitteln und Verantwortlichkeiten schriftlich niedergelegt sein (Umweltprogramm).
4. Der Betrieb muss die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für die für den Umweltschutz verantwortlichen Mitarbeiter schriftlich darlegen. Es muss ein Ansprechpartner für externe Anfragen benannt werden.
5. Der Betrieb muss einmal jährlich eine Unterweisung des gesamten Personals zum Umweltschutz durchführen. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert sein (Teilnehmerkreis, Thema, Termin).
6. Zusätzlich müssen Schulungen zum Thema Umweltschutz nach Bedarf, themenbezogen oder aus aktuellem Anlaß durchgeführt werden. Verantwortliche Mitarbeiter sind entsprechend zusätzlich zu qualifizieren. Diese Schulungen müssen ebenfalls schriftlich dokumentiert sein (Teilnehmerkreis, Thema, Termin).
7. Der Betrieb muss Informationen über die Umweltverträglichkeit seiner Produkte vorhalten, auswerten und an seine Kunden weitergeben. Informationsgrundlage sind die Sicherheitsdatenblätter. Der Betrieb, die Arbeitskreise und der Infodienst im Rahmen des QuB sollen sich dabei gegenseitig unterstützen.
8. Die Teilnahme an den QuB-Arbeitskreisen muss nachgewiesen werden, soweit sie angeboten werden.
9. Der Betrieb muss Unterlagen über die regelmäßige und ordnungsgemäße Wartung seiner technischen Einrichtungen und Fahrzeuge vorhalten.
10. Der Betrieb muss ein Informationsblatt mit mindestens zwei Seiten Umfang an Kunden und auf Anfrage an alle interessierten Personen herausgeben (Vorderseite: Beschreibung des Unternehmens, Rückseite: Umweltrelevanz des Unternehmens, angestrebte Verbesserung).
11. Der Betrieb muss bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter die diese Tätigkeit betreffenden umweltrelevanten Fragestellungen berücksichtigen.
12. Die Prüfung erfolgt sowohl hinsichtlich der Dokumentation als auch der Umsetzung. Für die Durchführung der Prüfung wird ein Ortstermin vereinbart, an dem Interviews mit einzelnen Mitarbeitern (soweit erforderlich), Dokumenteneinsicht und eine Betriebsbegehung vorgenommen werden.
13. Der Betrieb muss regelmäßig Aufzeichnungen zur Abfrage der Kundenzufriedenheit führen und aktiv und systematisch mit Beschwerden umgehen.
Kooperationspartner
Kooperationspartner des QuB können Ministerien, kommunale Einrichtungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, regionale, nichtkommerzielle Institutionen und Verbände werden. Um Kooperationspartner zu werden und damit die QuB-Zertifizierung zu ermöglichen, muss man einen Kooperationsvertrag mit der LGA InterCert GmbH schließen.
Geschichte des QUB
Schon 1997 wurde durch Heinrich Mosler, den Präsidenten der Handwerkskammer für Mittelfranken, der "Qualitätsverbund umweltbewusster Handwerksbetriebe" (QUH) gegründet. Der Grund: Die klassischen Umweltmanagementsysteme wie DIN EN ISO 14001 oder EMAS eigneten sich nicht für kleine Handwerksbetriebe und konnten im Betriebsalltag nicht angewandt werden. Der QUH war also ein niederschwelliges Umweltmanagementsystem.
In den letzten Jahren erkannten auch andere bayerische Regionen die Vorteile des QUH und erreichten eine Öffnung und damit die Etablierung des QUB als niederschwelliges Umweltmanagementsystem auch für Betriebe, die nicht dem Handwerk angehören. In der Zwischenzeit hat sich der QUB auch in vielen weiteren Bundesländern etabliert.
Situation in Augsburg und Schwaben
Für Augsburg und Schwaben hat der QuB noch Modellcharakter. Der Landkreis Augsburg ist der erste in Schwaben, der den QuB in enger Kooperation mit der Handwerkskammer für Schwaben eingeführt hat.
Einzelne zertifizierte Betriebe in Augsburg und Schwaben
Ansprechpartner
HWK für Schwaben
Dipl.-Ing. Alfred Kailing
Siebentischstraße 58
86161 Augsburg
Tel. 0821/32591543
Fax. 0821/5600668
E-Mail: umweltberatung(@)hwk-schwaben.de
Weblinks
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