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Prostitution
Allgemeines
In Kriminalstatistik 4/2010 unterscheidet der Autor Helmut Sporer in seinem Artikel "Prostitution - Der Augsburger Weg" drei Frauentypen, die in Augsburg der Prostitution nachgehen:
- Selbstbewusste und durchsetzungsfähige Frauen, die in der Prostitution einen lukrativen Verdienst sehen und sich als Dienstleistungsunternehmerinnen sehen - eigenorganisiert. Sie haben nichts mit den in der Prostitutionsszene verbreiteten kriminellen Begleiterscheiungen zu tun und brauchen keine staatliche Hilfe oder polizeilichen Schutz.
- Menschenhandelsopfer, die von Dritten mit Zwang in der Prostitution gegen ihren Willen ausgebeutet werden.
- Scheinbar freiwillig und selbständig arbeitende Bordell-Prostituierte, die durch Finanznot oder eine andere Zwangslage in den Beruf gelangen.
In Augsburg ist die Prostitution in bestimmtem Rahmen legal. 2013 hielten sich bis zu 2.000 Prostituierte temporär in Augburg auf - verteilt auf damals elf Bordelle mit Club- oder FKK-Charakter und in etwa 130 Wohnungsbordellen. Zwischen 2003 und 2013 erhöhte sich die Zahl der Prostituierten um etwa 30 Prozent, damit verbunden stiegen die Ermittlungsverfahren wegen Zuhälterei und Menschenhandel: Zwischen 2009 und 2013 verurteilten Augsburger Richter fast 50 Straftäter im Rotlichtmilieu zu Haftstrafen.
Die Augsburger Bordelle sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, nicht wie in manchen anderen deutschen Städten auf ein bestimmtes Viertel begrenzt. 90 Prozent der in Augsburg arbeitenden Prostituierten sind Ausländerinnen, weniger als 5 Prozent können sich auf Deutsch verständigen, viele sind unter 21 Jahren alt (Tendenz steigend), die meisten leiden unter Heimweh und Isolation, werden fremdbestimmt, vermarktet, von Stadt zu Stadt verschoben und abkassiert. Die wenigsten sind freiwillig in dieser Tätigkeit. So Solwodi? 2015 zur Augsburger Situation.
Geschichte
Seit 2001 änderten sich auch in Augsburg die Verhältnisse im Prostitutionswesen durch die Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 und des Infektionsschutzgesetzes sowie den Wegfall verschiedener Straftatbestände. Außerdem spülte die EU-Osterweiterung unkontrolliert und massenhaft Prostituierte nach Augsburg. Das sorgte für eine Verschlechterung der Situation der Prostituierten.
Im Mai 2012 beschoss die Stadt Augsburg eine Ausdehnung der Sperrbezirke für Prostitution, wodurch allerding die Prostitution nur verschoben und das Elend der Zwangsprostitution nur verschoben, nicht gelöst wurde. Vor allem Frauen, die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel geworden sind, brauchen Hilfe, Information und Unterstützung. Sie müssen besser vor Abschiebungen geschützt werden, insbesondere während laufender Gerichtsverfahren. Ein Bleiberecht würde die Anzeige- und Aussagebereitschaft vieler Opfer deutlich erhöhen und so zur Ermittlung der Täter und Erhellung der Strukturen führen.
Verschleppt, verschickt, verkauft - mit einer bewegenden Theaterkampage klärte Terres des Femmes? im Oktober 2012 in Augsburg über Menschenhandel und Zwangsprostitution auf. 10.000 bis 30.000 Mädchen und Frauen wurden, so schätzte die Organisation damals, zur sexuellen Ausbeutung nach Deutschland verschleppt. Der Theaterbus der Frauenrechtsorganisation machte auf dem Augsburger Rathausplatz Halt und informierte mit kurzen Theaterstücken über die Praktiken von skrupellosen Menschenhändlern und über das Leid der Frauen. Die Augsburger konnten dabei die Kampagne "Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution, jetzt!" mit Unterschriften unterstützen. Ziel der Kampagne war ein sicheres Bleiberecht für verschleppte Frauen. Die konservativ-christliche Bundesregierung kam damals ihren menschenrechtlichen Pflichten laut der Organisation nicht nach. Opfer von Zwangsprostitution aus Nicht-EU-Staaten wurden rechtlich als illegal eingereiste AusländerInnen behandelt. Nur wenn sie bereit waren, vor Gericht gegen die TäterInnen auszusagen, konnten sie unter Umständen bis zum Ende des Strafverfahrens in Deutschland bleiben. Anschließend wurden die Frauen in ihr Herkunftsland abgeschoben und standen vor dem Nichts. Deutschland wollte damals vor allem die Täter verurteilen und benötigte dafür die Aussage der Betroffenen vor Gericht. Geboten wurde den Frauen, die sich dadurch in Lebensgefahr begaben, nur eine vage Chance während des Prozesses in Deutschland zu bleiben. Diese katastrophale Situation für Frauen aus Nicht-EU-Ländern war eines Rechtsstaates, der sich den Menschenrechten verpflichtet fühlte, unwürdig.
Laut Christine Kamm war 2013 weder die Zahl legaler Prostituierter in Bayern bekannt, noch die Anzahl der kranken- und sozialversicherten Prostituierten. Genauso wenig wird das Steueraufkommen dieser Berufsgruppe erfasst. Der Bayerischen Staatsregierung liegt nicht einmal eine Gesamtübersicht über Beratungsangebote für Prostituierte in Bayern vor. Auch die Zahl der Klagen von Prostituierten auf Bezahlung ihrer Dienstleistung ist nicht bekannt.
Wollte man sich 2013 ein Bild der Situation von Prostituierten verschaffen, war man auf Zahlen aus München oder Franken? angewiesen, die wenig differenziert nur die Anzahl der polizeilich kontrollierten Prostituierten angeben, aber nichts über die Lebenssituation der Prostituierten aussagen.
Für Christine Kamm entstand so das Bild des gezielten Desinteresses. Wer keine Zahlen hat, muss auch nicht handeln“, kritisierte sie deshalb und meinte: „Wenn wir konkrete Zahlen erfahren möchten, müssen wir uns an Solwodi? oder andere Hilfsorganisationen wenden. Dort kann uns aber naturgemäß nur Teilinformationen vermittelt werden.“ Laut Solwodi? wurden 2011 in Augsburg 10 junge Frauen bei Polizeirazzien aufgegriffen. Sie wurden als Opfer von Menschenhandel eingestuft, neun davon stammten aus osteuropäischen Ländern. 2012 wurde in Bayern in 40 Fällen zum Straftatbestand „Menschenhandel zum Zweck der sexueller Ausbeutung“ ermittelt. Außerdem wurde 2012 in 16 Fällen wegen „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger“ ermittelt, in zwei Fällen wegen „Ausbeuten von Prostituierten“ und in sieben Fällen wegen „Zuhälterei“. Dass diese offiziellen Zahlen nur die Spitze eines Eisberges sind, zeigten Zahlen der Fachberatungsstellen von Jadwiga und Solwodi?. Die betreuten 2011 insgesamt 137 Opfer von Frauenhandel im Bereich der Zwangsprostitution.
Christine Kamm forderte deshalb Zeugenschutzprogramme für Zwangsprostituierte. Wenn eine Prostituierte befürchten müsse, nach getaner Aussage nicht geschützt und zudem ausgewiesen zu werden, so werde sie dieses Risiko nicht eingehen. Obwohl die Bayerische Staatsregierung 2013 betonte, dass Zeugenaussagen von „essentieller Bedeutung“ seien und in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, gegen Zuhälter oder Menschenhändler strafrechtlich vorzugehen, gab es „innerhalb der zurückliegenden Jahre … keine Personen, welche sich als Opfer im Sinne der §§ 180 ff. und 232 StGB (Zwangsprostituierte) in einem Zeugenschutzprogramm befunden haben“. „Wenn Zeugenaussagen erwünscht wären, könnte und müsste man Frauen im Schutzprogramm schützen“, beurteilte deshalb Christine Kamm die Situation.
Dass in der Prostitution Bayerns vor allem Prostituierte aus osteuropäischen Ländern arbeiteten, ging aus den Zahlen über München und Franken? hervor. In München waren 2012 insgesamt 2760 Prostituierte tätig, davon waren 2631 weiblich und insgesamt 1.559 stammten aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Tschechien, Polen und Thailand. Auch in Mittelfranken? mit den Städten Erlangen?, Fürth? und Nürnberg war der Anteil von ausländischen Prostituierten hoch: Von den 2012 insgesamt 1460 Prostituierten (1430 weiblich) kamen 1.054 Prostituierte aus osteuropäischen Ländern oder Thailand (68).
Zum Thema Prostitution fand im Mai 2013 im Neruda Kulturcafé die Veranstaltung „Ware Frau - Prostitution und Menschenhandel in Europa“ statt. Dabei kam zum Ausdruck, dass mit Menschenhandel in der Zwischenzeit mehr Umsatz gemacht wird als im illegalen Drogen- oder Waffengeschäft. Die Gewinne der Schleuser und Zuhälter sind in den letzten 10 Jahren um 400 Prozent gestiegen und liegen in Europa zwischen 7 und 13 Milliarden Euro. Die grüne Europaabgeordnete Barbara Lochbihler berichtete über die Lage der Frauen in Südosteuropa und die politischen Initiativen gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel auf europäischer Ebene. Petra Leonie Pichler, Regisseurin und Autorin des Theaterstücks „Der Nuttenbus von der A8“ schilderte ihre Eindrücke und Erfahrungen bei ihren Recherchen unter Augsburger Prostituierten. Von ihrem Stück „Der Nuttenbus von der A8“ wurden zwischen den Beiträgen Teile aufgeführt. Petra Leonie Pichler studierte bis 2010 Literatur, Philosophie, Sprachen und Regie in Augsburg, Paris, Italien und Amerika. 2011 gründete sie in Augsburg das multimediale Künstlerensemble bluespots productions mit und arbeitet seitdem als künstlerische Leitung. Das Stück „Der Nuttenbus von der A8“ besteht aus Interviews und Erkundungstouren durch die Rotlicht-Szene Augsburgs. Es stellt die Augsburger Prostitution im 21. Jahrhundert dar. Das älteste Gewerbe der Welt findet seine Bühne in einem umgebauten VW-Bus.
Im Mai 2013 forderten die Augsburger GRÜNEN eine aufsuchende Gesundheitsarbeit unter Prostituierten und einen städtischen Runden Tisch „Sexuelle Dienstleistungen“. Sie sahen in dem Beschluss des Augsburger Stadtrats vom 25.10.2012 Straßenprostitution in Augsburg zu verbieten, ein Verschieben der Problematik von der Straße weg. Die Stadtregierung habe kein Konzept, wie den betroffenen Frauen geholfen werden könne und es fehle in Augsburg jeder Ansatz sich mit Zwangsprostitution und Menschenhandel offen auseinanderzusetzen. Bausteine eines zu erarbeitenden Konzeptes Prostitution in Augsburg müssten die aufsuchende Gesundheitsarbeit, umfassende Informationen zu gesetzlichen Vorgaben, aber auch zu Ausstiegshilfen sein. In anderen Städten trage aufsuchende Gesundheitsarbeit dazu bei, die Arbeitsstandards für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes und sexuell übertragbarer Krankheiten zu verbessern. Gerade in nicht eindeutigen Bereichen der freiwilligen Prostitution bestehe dadurch die Möglichkeit ein „Vertrauensverhältnis“ aufzubauen und Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ein weiterer Konzeptbaustein sei die Einrichtung eines Runden Tisches „Sexuelle Dienstleistungen“ für Augsburg. Hier sollte den Betroffenen und mit dem Thema Befassten die Möglichkeit gegeben werden auf gleicher Augenhöhe ihre Anliegen zu formulieren, sich auszutauschen und gemeinsam weitere Maßnahmen zu entwickeln, um auf kommunaler Ebene handlungsfähig zu sein.
Im Juli 2014 beschloss der Stadtrat im Allgemeinen Ausschuss? auf Initiative der GRÜNEN -Stadtratsfraktion zwei SozialarbeiterInnen-Stellen für das "Milieu" Augsburgs. Die beiden SozialarbeiterInnen sollten mobile aufsuchende Präventionsarbeit leisten und den Prostituierten beratend und unterstützend bei allen Fragen zur Seite stehen. Es sollten Untersuchungen durch das Gesundheitsamt angeboten, medizinische und therapeutische Betreuungen vermittelt sowie Informationen über Arbeitsbedingungen und Rechtsansprüche mitgeteilt werden. Auch Ausstiegshilfen sollte es geben. Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution sollten Schutz und Unterstützung gewährt werden.
Details
Verordnung über das Verbot der Prostitution
In Augsburg gibt es eine Verordnung über das Verbot der Prostitution in der Stadt Augsburg vom 10.11.1975 (geändert durch Verordnung vom 14.04.1983 (RABl. S. 41; ABl. S. 67) und vom 11.12.1997 (RABl. S. 244; ABl. 1998 S. 74). Danach ist es zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten, der Prostitution in den folgenden Teilen des Gebietes der Stadt Augsburg und auf den folgenden öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Augsburg nachzugehen:
1. Die Innenstadt, die von folgenden Straßen umschlossen ist:
Stettenstraße, Theodor-Heuss-Platz, Eserwallstraße, Rote-Torwall-Straße, Remboldstraße, Schwibbogenplatz, Forsterstraße, Vogeltorplatz, Jakoberwallstraße, Jakobertorplatz, Oblatterwallstraße, Bert-Brecht-Straße, Müller-straße, Stephinger Berg, Herwartstraße, die Stadtmauer von der Bastion Lueginsland bis zum Fischertor, westlicher Teil der Thommstraße ab dem Fischertor, Liebigplatz, Wertachstraße, Langenmantelstraße, Badstraße, Holz-bachstraße, Perzheimstraße, Schießstättenstraße, Rosenaustraße; ausgenommen vom Verbot sind:
- die Hasengasse und das Jägergäßchen von der Hasengasse bis zur Straße „Bei St. Max“ einschließlich der angrenzenden Grundstücke,
- die Holbeinstraße vom Prinzregentenplatz bis zur Schaezlerstraße,
- der Prinzregentenplatz mit Ausnahme des Gehwegs, Parkplatzes und Eingangsbereiches vor dem Landratsamt Augsburg,
- die nördliche Straßenhälfte der Prinzregentenstraße von der Viktoriastraße bis zur Burgkmairstraße,
- die östliche Straßenhälfte des südlichen Teils der Burgkmairstraße vom Prinzregentenplatz bis in Höhe der Zufahrt zum Hauptzollamt.
2. Das Gebiet, das von der Schillstraße, der Linken Brandstraße, der Leipziger Straße und der Lützowstraße umschlossen ist.
3. Das Gebiet westlich der Gögginger Straße, das von der Imhofstraße, der unbenannten Straße zwischen dem Ausstellungsgelände und den Parkplätzen, der Christoph-von-Schmid-Straße, der Burgfriedenstraße, der Agnes-Bernauer-Straße und dem Fußweg von dieser zur Imhofstraße umschlossen ist.
4. Das Gebiet, das von der Ulmer Straße, der Neusässer Straße und der Stadtgrenze umschlossen wird, die entlang der Westheimer Straße, der Steppacher Straße und nördlich der Ulmer Landstraße verläuft.
Das Verbot erstreckt sich auf folgende öffentliche Straßen und Plätze:
(1) Zeitlich unbeschränkt:
1. Haunstetter Straße bis zur Schertlinstraße,
2. Lechhauser Straße und Neuburger Straße bis zur Straße „Steinerne Furt“,
3. Blücherstraße bis zur Zugspitzstraße,
4. Donauwörther Straße bis zur Augustastraße,
5. Platz vor dem Oberhauser Bahnhof, Grafstraße, Ulmer Straße und Neusässer Straße,
6. Augsburger Straße,
7. Gögginger Straße.
(2) Beschränkt auf folgende Tageszeiten:
Vom 02.03. bis 31.10. von 6.00 bis 21.00 Uhr und
vom 01.11. bis 01.03. von 7.00 bis 19.00 Uhr:
Donauwörther Straße nördlich der Augustastraße und Stuttgarter Straße.
Illegale Prostitution
In den letzten Jahren hat sich vor allem Oberhausen im Norden Augsburgs als Zentrum der illegalen Prostitution etabliert. Oberhausen wurde zwar aufgewertet, aber in den Seitenstraßen der Ulmer Straße, vor allem in der Nähe des Oberhausener Bahnhofs? bieten immer mehr Prostituierte in Privatwohnungen käufliche Liebe an. Ein zweiter Schwerpunkt der Bordellwohnungen ist im Bereich der Drentwettstraße östlich der Donauwörther Straße entstanden.
Im Jahr 2008 wurden etwa 30 Bordellwohnungen mit etwa 100 Prostituierten gezählt, die oft Tür an Tür mit ganz normalen Wohnungen liegen.
Das bringt dort aufgrund von Randerscheinungen wie betrunkenen Freiern, nächtlichem Fahrzeuglärm und Belästigungen vielfältiger Art nicht nur Moralapostel auf die Palme.
Eigentlich steht das Baurecht der Ausbreitung illegaler Prostitution entgegen, denn eigentlich müsst ein Minibordell in einem Wohngebiet eine Genehmigung einholen, weil Prostitution eine Wohnungsnutzungsänderung, vor allem eine gewerbliche Nutzung darstellt. Diese Genehmigung wird jedoch oft nicht eingeholt, um die durch Prostitution erworbenen Einkünfte nicht versteuern zu müssen.
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