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Parteien

Politische Parteien sind Zusammenschlüsse von politisch Interessierten.

Allgemeines

Definition

Das Wort Partei kommt aus dem Lateinischen. Dort bedeutet "pars" so viel wie Rolle, Richtung, Teil. Eine politische Partei vereint gleichgesinnte Menschen, die sich an der politischen Willensbildung beteiligen wollen und danach streben, ihre Ziele in einem Gemeinwesen zu verwirklichen. In Deutschland gibt es ein Parteiengesetz (PartG), das in § 2 Absatz 1 Parteien so definiert: "Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein."

Nur durch Registrierung kann es in Deutschland zu einer Partei kommen. Auch muss eine Partei innerhalb von sechs Jahren zumindest an einer Bundestags- oder Landtagswahl teilnehmen, um Partei bleiben zu können. Das Bundesverfassungsgericht kann Parteien auch verbieten.

In Deutschland müssen Parteien registriert werden. Zur Gründung einer Partei bedarf es zunächst einer politischen Vereinigung, z. B. muss diese nach § 2 PartG über eine Mindestzahl an Mitgliedern verfügen, eine Anzahl von 55 Personen wurde von einem Gericht als zu gering bewertet. Die Partei muss innerhalb von 6 Jahren an mindestens einer Bundestags- oder Landtagswahl teilnehmen, um weiterhin als Partei anerkannt zu werden. Nur natürliche Personen können Mitglied einer Partei sein. In Deutschland kann eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden, wenn sie verfassungsfeindlich agiert.

Aufgaben

Parteien sind dazu da, Personal zu rekrutieren und Kandidaten zur Besetzung politischer Ämter aufzustellen. Sie formulieren politische Interessen ihrer Mitglieder und Wähler und versuchen sie durchzusetzen. Nicht unwichtig ist auch die Herstellung einer Verbindung von Staat und Bürger, indem sie gegenüber staatlichen Institutionen Interessen artikulieren und andererseits staatliche Entscheidungen gegenüber den Bürgern kommunizieren. Indem sie diese Aufgaben übernehmen, schaffen sie für Bürger eine politische Heimat, die in einem Parteiprogramm genauer definiert ist.

Höchstes Ziel einer Partei ist die Bildung einer Regierung und die Durchsetzung der eigenen politischen Vorstellung im Staatswesen.

Arten

Die meisten kennen die Grobunterscheidung zwischen "links" und "rechts". Man kann aber Parteien noch unter ganz anderen Gesichtspunkten unterscheiden. So gibt es demokratische Parteien und Antisystempartein, es gibt konservative und progressive Parteien, liberale und etatistische, Regierungs- und Oppositionsparteien, Volksparteien und Themenparteien, Führerparteien und Basisparteien.

Parteien in Augsburg

Weblinks

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