Dies ist ein Wiki und es ist nie fertig. Korrekturen? Ergänzungen? Schreiben Sie einfach an stoebener@augsburg-wiki.de


Hauptseite | Kultur und Bildung | K | Kunstförderpreis


Kunstförderpreis

Ein jährlich von der Stadt Augsburg vergebener Förderpreis für junge Künstler in verschiedenen Sparten, um außergewöhnliche künstlerische Talente zu erkennen und sie in Zukunft finanziell zu fördern.

Allgemeines

http://www.augsburgwiki.de/uploads/AugsburgWiki/th128---ffffff--glas_frau_kunstfoerderpreis.jpg.jpg

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag. Die Gesamtpreissumme beträgt 17.000 Euro (Stand 2007).

Der Preis umfasst die Bereiche Architektur, Ballett, Bildende Kunst (Malerei, Zeichnung, Grafik, Fotografie, Neue Medien, Plastik, Environment, Installation, Performance), Literatur und Musik, in der die Sparten Interpreten Instrumental, Jazz und Komposition, Interpreten vokal nacheinander berücksichtigt werden.

Mit dem Preis sollen junge regionale Künstler in ihrer Entscheidung für die Kunst bestärkt werden.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt für jeden Bereich durch eine entsprechende Fachjury. Endgültig fällt die Entscheidung über die Vergabe des Preises aber der Kulturausschuss? der Stadt Augsburg aufgrund des Juryvotums.

Geschichte

Der erste Kunstförderpreis der Stadt Augsburg wurde im Jahr 1958 vergeben. Bis 2010 wurden insgesamt 156 junge Künstler ausgezeichnet. Zu Beginn war der Preis nur für Bildende Künstler gedacht, doch hat man ihn in der Zwischenzeit auch auf die Architektur, das Ballett, die Literatur und die Musik erweitert.

2009 wurde der Preis zum 50. Mal vergeben. Dazu zeigte das H2? im Glaspalast? eine Retrospektive der 50 Jahre Preisverleihung.

Ab dem 11. Februar 2010 gab es eine Jubiläumsschau aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums, zu dem die konservative Stadtregierung aus CSU und Pro Augsburg? zunächst das Aussetzen des Preises aus Spargründen beschlossen hatte. Auf Druck von Augsburger Künstlern wie Christofer Kochs, Frank Mardaus?, Anja Gütthoff?, Karen Irmer?, Achim Stiermann?, Karin Ottmann?, Franz Dobler, Wolfgang Schenk? oder Jörg Maxzin?, erklärte sich Peter Grab, der Augsburger Kulturbürgermeister, dann doch bereit, den Kunstförderpreis für 2010 auszuloben.

Details

Bewerbungsvoraussetzungen

Zu dem Kunstförderpreis der Stadt Augsburg kann sich bewerben, wer entweder im Raum Augsburg geboren ist oder bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre seinen Wohnsitz im Raum Augsburg hatte, wobei Stadtgebiet und die unmittelbar an die Stadt Augsburg angrenzenden Nachbargemeinden als Raum Augsburg gelten.

Für bestimmte Bereiche gelten besondere Altersvoraussetzungen:

Für Architektur, Bildende Kunst und Literatur muss ein Bewerber mindestens 17 Jahre alt und darf höchstens 39 Jahre alt sein, bei Künstlergruppen gelten diese Kriterien für alle Bewerber. Für Ballett gilt, dass ein Bewerber mindesten 14 Jahre alt sein muss, höchstens aber 20 Jahre alt sein darf. Und Musiker müssen bei der Bewerbung mindestens 17 Jahre alt sein, dürfen aber nicht älter als 29 Jahre sein.

An Unterlagen müssen der Bewerbung ein formloses Bewerbungsschreiben für den jeweiligen Fachbereich beigelegt werden, dazu ein maschinengeschriebener Lebenslauf, eine Übersicht über den künstlerischen Werdegang und ein Nachweis über Geburts- (Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde) bzw. Wohnort (Kopie der Meldebescheinigung; ein Mietvertrag ist nicht ausreichend!).

Der jährliche Zeitplan

Normalerweise läuft die Ausschreibung immer im Mai, 31. Mai ist Einsendeschluss der Bewerbung. Die Prüfung durch eine Fachjury findet dann in den Monaten Juni und Juli statt, die Einzelsitzungen der Jury in den Monaten August bis Oktober. Anschließend werden die Bewerber benachrichtet und die Preisverleihung findet irgendwann im November oder Dezember statt.

Die Bewerber werden rechtzeitig zum Vortanzen, Vorsingen, Vorspielen oder zur Präsentation von Arbeiten durch das Kulturbüro? eingeladen. Die Fachjury macht die Vorauswahl der Bewerber, über die endgültige Vergabe der Preise entscheidet der Kulturausschuss? der Stadt Augsburg.

Besondere Bereichsregeln

Architektur

http://www.augsburgwiki.de/uploads/AugsburgWiki/th96---ffffff--architekturplan_kunstfoerderpreis.jpg.jpg

Hier richtet sich die Ausschreibung an junge Architekten, Dipl.-Ingenieure und Studenten der Fachrichtung Architektur, die kurz vor ihrem Studienabschluss stehen und bereits eine abgeschlossene, benotete und von der jeweiligen Hochschule anerkannte Diplomarbeit vorweisen können.

Zweitens müssen mindestens drei Arbeiten vorgelegt werden, die ein Werkspektrum des Bewerbers erkennen lassen (z. B. Wettbewerbsbeteiligungen, Entwürfe für Einzelprojekte, eigenständig bearbeitete Projekte im Rahmen einer Bürotätigkeit u. a.). Eine der vorgelegten Arbeiten kann auch die Diplomarbeit sein.

Und drittens müssen die eingereichten Projekte kurz an Hand von Plänen, Fotos o. ä. beschrieben werden. Eine ausführliche Präsentation, gegebenenfalls mit zusätzlichen Unterlagen und Modellen sowie mit persönlichen Erläuterungen des Bewerbers findet erst zu den Jury-Sitzungen statt.

Ballett

http://www.augsburgwiki.de/uploads/AugsburgWiki/th128---ffffff--ballett_kunstfoerderpreis.jpg.jpg

Hier müssen die Bewerber kurz erläutern, aus welchem Wunsch heraus sie sich bewerben (Wunsch nach einer tänzerischen Laufbahn, Präsentation ihres Talents, was bedeutet Tanz für sie etc.).

Zweitens muss ein aktuelles Video eingereicht werden, das nicht länger als zehn Minuten sein darf und Kurzausschnitte zeigt.

Und drittens werden zum Jury-Termin folgende Tanzvariationen gefordert. Klassische Richtung: 1 Variation klassisch (auf Spitze/max. Dauer 2 Min.). Moderne Richtung: 1 Variation modern (Mindestdauer: 2,5 Min., max. Dauer 4 Min.). Die Musikauswahl für die modernen Variationen ist freigestellt. Zum Jury-Termin erfolgt ein Training Klassik, Training Modern und die Präsentation der Solos durch die Bewerberinnen und Bewerber.

Bildende Kunst

Hier sind es viele Besonderheiten:

Bewerber können sich mit maximal fünf Arbeiten bewerben. Mit den Bewerbungsunterlagen sollen noch keine Originalarbeiten bzw. Modelle eingereicht werden. Diese müssen zum Jury-Termin eingereicht werden.

Zusätzlich zu den Originalarbeiten kann zum Jury-Termin eine Fotomappe mit maximal zehn Fotos (keine Dias) zur Beurteilung der Arbeiten abgegeben werden.

Eine Liste mit den Titeln der eingereichten Arbeiten ist abzuliefern.

Die Bewerber müssen eine kurze schriftliche Erläuterung zu Inhalt, Hintergrund, Entstehung etc. der Arbeiten abgeben. Die Erläuterung darf maximal eine maschinengeschriebene DIN A 4-Seite umfassen.

http://www.augsburgwiki.de/uploads/AugsburgWiki/th96---ffffff--strassenkuenstler_kunstfoerderpreis.jpg.jpg

Atelierbesuche können von der Jury nicht vorgenommen werden.

Arbeiten, die im Studium unter Anleitung eines Dozenten entstanden sind und als Studienleistung bewertet oder erbracht wurden, sind zur Jurierung nicht zugelassen.

Live-Präsentationen von Performances können nur in den von der Stadt gestellten Räumen durchgeführt werden. Sollte eine Live-Präsentation in den gestellten Räumen nicht machbar sein, so ist als Alternative eine Präsentation auf Video möglich.

Videoaufnahmen dürfen eine maximale Gesamtlänge von 15 Minuten nicht überschreiten.

Wenn besondere Geräte zur Vorführung der Arbeit notwendig sein sollten, wird um entsprechende Absprache mit dem Kulturbüro? gebeten. Stehen diese Einrichtungen seitens der Stadt nicht zur Verfügung, müssen entsprechende Geräte durch den Bewerber selbst mitgebracht werden oder muss gegebenenfalls eine andere Form der Präsentation gewählt werden.

Bei Künstlergruppen müssen alle Bewerber die formellen Kriterien bzgl. Wohnsitz und Altersgrenze nachweisen können.

Literatur

Hier können Gedichte und/oder Prosatexte eingereicht werden. Die Arbeiten müssen in gedruckter Form vorliegen (keine CD-Roms, DVDs o. ä.). Seitens der Jury bestehen keine Vorgaben zum Umfang der einzureichenden Arbeiten. Die Werke sollen einen Querschnitt des bisherigen Schaffens vermitteln. Die Bewerberarbeiten sind in 5-facher Ausfertigung zusammen mit den allgemeinen Bewerbungsunterlagen bis 31. Mai beim Kulturbüro? abzugeben.

Musik

Hier wechseln die Anforderungen jedes Jahr - ausgehend von den Sparten, die im Wettbewerb stehen. Die einzelnen Spraten sind

  • Interpreten instrumental oder Komposition (klassisch)
  • Jazz und Komposition
  • Interpreten vokal oder Komposition (klassisch)

Weitere Informationen

Für die einzelnen Bereiche gibt es detaillierte Teilnahmebedingungen, die im Kulturbüro? angefordert werden können:

Tel. 0821/324-3251 oder 0821/324-3254
Fax. 0821/324-3252
E-Mail: kulturbuero(@)augsburg.de

Einreichung der Bewerbung

Bewerbungen können bis 31. Mai eines Jahres (Datum des Poststempels) eingereicht werden beim

Kulturbüro? der Stadt Augsburg
Bahnhofstraße? 18 1/3 a
86150 Augsburg

Lage des Kulturbüros

Weblinks


Hauptseite | Kultur und Bildung | K | Kunstförderpreis


Dies ist ein Wiki und es ist nie fertig. Korrekturen? Ergänzungen? Schreiben Sie einfach an stoebener@augsburg-wiki.de

Bookmarke diesen Artikel:
TwitThisFacebookGoogleMySpaceTechnoratiMister WongDiggDeliciousYiggLinksilo