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Jugendhilfe

eigentlich Kinder- und Jugendhilfe. Alle Leistungen freier und öffentlicher Träger zugunsten Jugendlicher und ihrer Familien.

Allgemeines

In Deutschland sind die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe durch das SGB VIII von 1990/91 in vielfachen Überarbeitungen geregelt. Ende 2005 wurde es durch das KICK (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) grundlegend überarbeitet.

Die Jugendhilfe wendet sich an Kinder unter 14 Jahren, an Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren, an junge Volljährige zwischen 18 und 27 Jahren, an junge Menschen unter 27 Jahren und an Sorgeberechtigte wie Eltern, Vormund oder Pfleger.

Zwar sind die Leistungsverpflichungen der öffentlichen Jugendhilfe anheimgegeben, doch werden die Leistungen (etwa der Betrieb eines Jugendhauses oder einer Kindertagesstätte) oft von freien Trägern erbracht. Oft sind es Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege?, die einen besonderen gesetzlich anerkannten Status genießen. Solche Verbände sind z. B. das Diakonische Werk (DW) der evangelischen Kirche, der Deutsche Caritas-Verband der katholischen Kirche, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV), die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die SOS-Kinderdörfer, die katholischen Bistümer, die DGB-Jugend und die Volkssolidarität.

Geschichte

Details

Leistungen

Die Jugendhilfe will Kinder und Jugendliche fördern. Das geschieht etwa durch außerschulische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, etwa in Kinder- und Jugendhäusern, die oft auch als Jugendzentren bezeichnet werden, aber auch in Jugendclubs, Freizeiteinrichtungen, jugendlichen Selbstorganisationen, arbeitsweltbezogener Jugendarbeit, internationalen Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugenderholung, außerschulischer Jugendbildung oder Jugendberatung. Die Jugendhilfe fördert Jugendverbände, etwa auch Stadt- und Kreisjugendringe, die Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz etc. Jugendhilfe leistet Familienförderung (etwa Beratung bei Scheidung oder Trennung) und unterstützt bei der Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts, sie leistet die Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten, Schulhorten?, Kinderläden?, Kinderkrippen und der Kindertagespflege?. Man kann sich hier Hilfen zur Erziehung holen (etwa Erziehungsberatung, Vollzeitpflege, sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung) und bekommt Hilfen für körperlich oder psychisch behinderte Kinder und Jugendliche, selbst noch für junge Volljährige.

Andere Aufgaben

Die Jugendhilfe berät Alleinerziehende bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, sie gibt sozialpädagogische Einzelbetreuung, hilft beim Familien- und Vormundschaftsgericht, nimmt Kinder und Jugendliche in Obhut, wenn das Kindeswohl gefährdet ist (Heimunterbringung), übernimmt Pflegschaften, Vormundschaften und Beistandschaften und beurkundet Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen.

Einrichtungen


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