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Heilpraktiker

Allgemeines

In Deutschland ist "Heilpraktiker" eine geschützte Berufsbezeichnung für Menschen, die eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne eine ärztliche Approbation zu haben. Es handelt sich um einen so genannten "freien" Beruf.

Deutschlandweit arbeiten etwa 20.000 Heilpraktiker in Teilzeit- oder Vollzeitpraxen. Sie sind in Verbänden organisiert, die z. T. auch Schulen betreiben und für die Ausbildung sorgen. Seit 1992 gibt es eine Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH), die zwar nicht rechtsverbindlich ist, aber vereinsinternes Recht für die Mitglieder der im DDH (Die Deutschen Heilpraktikerverbände) zusammengeschlossenen Vereine bildet.

Für den Beruf Heilpraktiker gibt es keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung und keine vorgeschriebene Regelausbildung. Die „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ unterliegt nur bestimmten Zulassungsvoraussetzungen, die bundesweit durch eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen sind. Die Durchführungsbestimmungen für diese Überprüfungen variieren aber von Bundesland zu Bundesland. Basis der Zulassung in allen Bundesländern sind: ein Alter von 25, körperliche und geistige Eignung für den Beruf (ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis), Hauptschulabschluss und die Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Zulassung wird durch eine schriftliche und mündliche Überprüfung erworben.

Wichtig: Man muss den allgemein praktizierenden Heilpraktiker vom "Heilpraktiker für Psychotherapie" (der so genannte "kleine Heilpraktiker") unterscheiden. Der "Heilpraktiker für Psychotherapie" wurde 1993 eingeführt und hat eine Zulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie.

Die Wikipedia schreibt: "Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an. Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen sie nicht verordnen. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie kann Elemente diverser Psychotherapieschulen anwenden, beispielsweise Elemente der Psychoanalyse, der Verhaltenstherapie, der Systemischen Therapie, der Gesprächstherapie, der Gestalttherapie oder der Neurolinguistischen Programmierung. Diplom-Psychologen, die keine Psychologischen Psychotherapeuten sind, können in vielen Bundesländern in einem vereinfachten Verfahren nach Aktenlage die eingeschränkte Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie erhalten."

Verwirrend sind die Bezeichungen von psychotherapeutisch tätigen Heilpraktikern auf Länderebene. So liest man Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz) neben Psychotherapie (gem. Heilpraktikergesetz), Heilpraktiker (eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie), Heilpraktiker (Psychotherapie), Psychotherapeutischer Heilpraktiker oder psychologischer Berater (HeilprG).

Jeder Heilpraktiker darf die Verfahren ausüben, die er beherrscht (Therapiefreiheit). Dies können sowohl anerkannte als auch naturheilkundliche oder sog. ganzheitliche Verfahren sein. Phantasiebezeichnungen sind nach HWG § 11 Abs. 6 nicht möglich. Üblicherweise behandeln Heilpraktiker u. a. z. B. auf Basis der Phytotherapie, der Homöopathie, Aromatherapie, Chiropraktik und Osteopathie, Physiotherapie, der traditionellen chinesischen Medizin (TCM, etwa Akupunktur), der Kinesiologie, Bioenergetik, Atemtherapie, Blutegelbehandlung oder so genannten "Ausleitenden Verfahren".

Heilpraktiker mit dem Schwerpunkt Psychotherapie machen andere Angebote wie etwa Systemische Therapie, NLP, Autogenes Training oder Hypnose. Heilpraktiker der Psychotherapie dürfen also nicht wie der "normale" Heilpraktiker organische, körperliche Leiden behandeln, sondern nur psychische Erkrankungen, wobei der keine Medikamente einsetzen darf.

Neben dem Heilpraktiker oder dem Heilpraktiker der Psychotherapie können natürlich auch Menschen ohne irgendeine Anerkennung psychische oder nicht-psychische Krankheiten behandeln. Es gibt auf diesem Sektor viele nicht geschützte Begriffe wie Kunsttherapeut oder psychologischer Berater etc., die jeder verwenden kann, so dass sich jeder Patient genau erkundigen sollte, was sich genau hinter bestimmten Begriffen verbirgt.

Der Patient bezahlt in der Regel die Rechnung für seine Behandlung selbst, bis auf die teilweise Erstattung bestimmter Heilverfahren durch einige GKV und eine größere Anzahl von PKV. Die Gebührenordnung für Ärzte findet keine Anwendung.

Bei meldepflichtigen Krankheiten, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau sowie in der Geburtshilfe dürfen Heilpraktiker nicht behandeln. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Heilpraktiker keine Geschlechtskrankheiten behandeln. Davon ausgenommen sind Krankheiten der primären Geschlechtsorgane sofern diese nicht sexuell übertragbar sind. Hierzu zählen beispielsweise Menstruationsbeschwerden, Prostatahyperplasie, Ovarialzysten oder Endometriose. Von Heilpraktikern entnommene Blutproben dürfen laut Strafprozessrecht nicht vor Gericht verwendet werden.

Tierheilpraktiker benötigen keine Genehmigung, so dass hier keinerlei Mindestanforderungen eingehalten werden müssen.

Heilpraktiker in Augsburg

Wie schon aus dem allgemeinen Teil oben hervorgeht, gibt es die verschiedensten Formen von Heilpraxen. Auch in Augsburg gibt es manche Heilpraktiker, die keine professionelle Ausbildung haben und sich deshalb auch nicht als Heilpraktiker bezeichnen dürften. Deshalb wird hier darauf Wert gelegt, dass die aufgeführten Heilpraktiker vom Gesundheitsamt Augsburg? anerkannt sind.

Heilpraktikerschulen in Augsburg

Vom Gesundheitsamt Augsburg als Heilpraktiker anerkannt

Vom Gesundheitsamt Augsburg als Heilpraktiker für Psychotherapie anerkannt

Weblinks


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