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Geschichte der Migration

Entwicklung in Deutschland

Am 31. Oktober 1961 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei ein Abkommen über die Anwerbung von Arbeitskräften aus der Türkei beschlossen. Damals gingen Anwerber wie Angeworbene davon aus, dass die „Gastarbeiter“ nur für eine begrenzte Dauer in Deutschland leben und arbeiten würden. Man überlegte sich ein „Rotationsprinzip“, das die maximale Aufenthaltsdauer auf zwei Jahre begrenzen und langfristige Einwanderung verhindern sollte.

Doch zum einen wollte die deutsche Wirtschaft ungern die gerade eingearbeiteten Arbeiter immer wieder gegen neue ungelernte austauschen. Zum anderen bestand weiterhin Arbeitskräftemangel, es mussten Handelsdefizite ausgeglichen werden und auch außenpolitische Erwägungen traten immer öfter in den Vordergrund. So schloss Deutschland nach dem Anwerbeabkommen mit der Türkei und davor und danach auch mit Italien, Spanien, Griechenland, Portugal, Jugoslawien, Marokko und Tunesien ähnliche Verträge.

Bis 1973. Damals verhängte man wegen der Ölkrise einen Anwerbestopp. Erst danach begann ein Teil der bis dahin in Deutschland allein lebenden jungen Männer, ihre Familie nachkommen zu lassen. So veränderte sich in diesen Jahren die ethnische Zusammensetzung der Bundesrepublik nachhaltig.

Weil man auch in den 1970er Jahren auf Seiten der Arbeitsmigranten wie auf Seiten Deutschlands davon ausging, dass die angeworbenen Arbeitskräfte und ihre Familien bald in ihr jeweiliges Heimatland zurückgingen, machte sich niemand ernsthafte Gedanken über das langfristige Zusammenleben verschiedener Kulturen machten.

So kam es in Deutschland zur Jahrzehnte andauernden politischen Verweigerung, die faktisch stattgefundene, irreversible Entwicklung hin zu einem Einwanderungsland anzuerkennen. Das gegenseitige Bewusstsein für die Zusammengehörigkeit sowohl auf der Seite der MigrantenInnen als auch auf der Seite der Mehrheitsgesellschaft konnte so nur schwer wachsen. Ein Konzept für die Integration und Maßnahmen, welche die gesellschaftliche und politische Teilhabe der Eingewanderten förderten, fehlten weitgehend.

Weil Italien, Spanien, Portugal und Griechenland EU-Länder sind, wurden ArbeitsmigrantInnen aus diesen Ländern rechtlich besser gestellt als die Türken, die aber die größte ethnische Minderheit in Deutschland darstellen. So konnten z. B. EU-Bürger in Kommunen wählen oder die doppelte Staatsbürgerschaft erwerben, während die türkischen Familien mit immer restriktiveren Regeln beispielsweise bei der Familienzusammenführung konfrontiert wurden.

Aber TürkInnen erlebten nicht nur diese Ungleichbehandlung, sondern auch politische Diskussionen, in denen sie als „kulturell Fremde“ dargestellt wurden, was sie Deutschland „entfremdete“. Nach dem 11. September kamen von Seiten der Mehrheitsgesellschaft noch ablehnende bis feindliche Ressentiments gegenüber „allen“ Muslimen hinzu. Vorurteile und Ablehnung gegenüber der Bevölkerung mit türkischen Wurzeln und ihre Ausgrenzung waren die Folge.

Weitere Erschwernisse der Integration sind die hohe Arbeitslosigkeit unter türkisch-stämmigen MigrantInnen, zu geringe Bildungsbeteiligung (in den Haupt- und Förderschulen sowie in der Gruppe der Jugendlichen ohne Schulabschluss sind sie überrepräsentiert, in den Gymnasien und Hochschulen unterrepräsentiert), das höhere Armutsrisiko, die Rückkehrwelle unter den Qualifizierten aufgrund fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz und beruflicher Perspektiven etc.

Viele der Herausforderungen der Integration haben ihre Wurzeln in den Voraussetzungen, unter denen die MigrantInnen kamen. Man brauchte junge, gesunde und billige Arbeitskräfte. Sie kamen meist aus ländlichen Gebieten und mit geringer formaler Bildung. Sie arbeiteten und arbeiteten in Schicht und Akkord. Bis heute wundert sich die Mehrheitsgesellschaft darüber, dass sie sich nicht wie Bildungsbürger benommen und nicht hoch motiviert gutes Deutsch gelernt haben oder nicht „fit“ genug waren, in einem stark sozial selektierenden Bildungssystem (in dem Kinder aus unteren sozialen Schichten weniger als in jedem anderem europäischen Land die Chancen haben, die höhere Bildung zu erreichen) ihre Kinder vorschulisch und schulbegleitend zu fördern.

Trotz der widrigen Umstände schreiben türkischstämmige Menschen auch Erfolgsstorys: Es gibt Tausende türkischstämmige Arbeitnehmer und Unternehmer, die aus der deutschen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken sind, türkische Schriftsteller haben die deutsche Literatur bereichert, türkischstämmige Filmemacher haben internationale Preise nach Deutschland geholt, türkischstämmige Fußballer schossen für Deutschland Tore etc.

Entwicklung in Augsburg

Um die Arbeitsmigranten, damals nannte man sie "Gastarbeiter", unterzubringen, mussten in Augsburg schon Ende der 1950er Jahre neue Wohnsiedlungen wie das Herrenbachviertel? oder Hochzoll-Nord? gegründet werden. Und bis 1978 verdoppelte sich das Augsburger Stadtgebiet auch noch durch die Gebietsreform.

Im Juli 2010 wurde der achte Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland vorgestellt. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Frühjahr 2008 bis Frühjahr 2010. Nach dem Bericht leben 15,6 Millionen Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Die bis 2005 übliche Differenzierung zwischen deutschen Staatsangehörigen einerseits und "Ausländerinnen und Ausländern" andererseits werde der sozialen Realität in Deutschland nicht mehr gerecht. Mit 15,6 Millionen im Jahr 2008 stellten Personen mit Migrationshintergrund fast ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland, darunter waren 8,3 Millionen Deutsche.

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