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Bürgerbegehren

Allgemeines

Das Recht auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Bayern wurde am 1. Oktober 1995 durch einen Volksentscheid erwirkt. Durch dieses Recht gibt es oft eine breite Diskussion über Handlungsoptionen und politischen Alternativen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich aktiv zu Sachthemen in die Politik einbringen. Sie erleben, dass sie die Zukunft ihrer Gemeinde aktiv mitgestalten können.

Geschichte

Details

Maximilianstraßen-Umbau

Im Juni 2009 initiierte die Aktionsgemeinschaft Maximilianstraße? ein Bürgerbegehren mit der Frage: „Soll der Augsburger Stadtrat unverzüglich alle Beschlüsse fassen und Auftragsvergaben tätigen, damit die Sanierung der Maximilianstraße vom Moritzplatz bis einschließlich Milchberg bis Ende 2012 fertig gestellt ist, wobei diese Maßnahme die Sperrung der Hallstraße für den Durchgangsverkehr im Bereich des Holbeingymnasiums und den Betrieb einer regulären Straßenbahnlinie in der Maximilianstraße beinhalten muss.“

Weblinks


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