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Amt für Kinder, Jugend und Familie Augsburg

vereinfachend oft auch nur "Jugendamt" oder "Jugendamt Augsburg" genannt

Allgemeines

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg ist zuständig für viele Fragen, die Familie, Kinder und Jugendliche betreffen. Die einzelnen Bereiche sind:

Adoptionen und Pflegekinder: Hier geht es z. B. um Adoptionsvermittlungen. Interessierte bekommen Informationen zur Adoption. Die Beratung kann anonym erfolgen. Es geht aber auch umgekehrt: Das Amt kann auf Wunsch ein Kind auch an überprüfte Adoptiveltern vermitteln. Es unterstützt darüber hinaus Adoptierte und die Herkunftsfamilie bei der gegenseitigen Suche. Steht die Adoption an, gibt die Stelle Informationen zu Stiefelternadoptionen, Inlands- und Auslandsadoptionen sowie zur Überprüfung von Bewerbern, die in der Stadt Augsburg wohnen. Man informiert, berät und unterstützt bei der Durchführung einer Adoption umfassend. Bei der Kindervermittlung gibt es folgende Möglichkeiten: Vollzeitpflege, Kurzpflege, Bereitschaftspflege und Sonderpflege.

Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften: Die Beistandschaft für minderjährige Kinder (§ 1712 ff. BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung eines Kindes. Sie wurde zum 1. Juli 1998 im Rahmen der Reform des Kindschaftsrechts mit dem Beistandschaftsgesetz eingeführt und ersetzte die Amtspflegschaft des Jugendamtes für nichteheliche Kinder und die vorrangig auf Beratung angelegte Beistandschaft alten Rechts. Allein sorgeberechtigte (oder allein sorgende) Elternteile können dieses Hilfsangebot nutzen. Die Beistandschaft umfasst zwei mögliche Aufgabenkreise: die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche. Die Pflegschaft ist ein Instrument, um bei Bedarf einer oder mehrerer natürlicher Personen einen gesetzlichen Vertreter an die Seite zu stellen, der für den Betroffenen handeln kann, wenn dieser selbst nicht in der Lage ist, seine Interessen wahrzunehmen, bzw. ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter (z. B. wegen eines Insichgeschäftes) von der Vertretung ausgeschlossen ist. Die Rechte des Betroffenen werden also durch einen Pfleger wahrgenommen. Der Begriff Vormundschaft (von althochdeutsch munt "Schirm, Schutz") bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person. Auch hier hilft das Amt für Kinder, Jugend und Familie in Augsburg weiter.

Erziehungsberatung: Die städtische Augsburger Erziehungsberatungsstelle berät Eltern, Kinder, Jugendliche und alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie hilft bei allgemeinen Erziehungsfragen, Entwicklungsauffälligkeiten, Familienkonflikten, Schulproblemen und Schwierigkeiten um Trennung und Scheidung. Das geschieht kostenlos und die Berater unterliegen der Schweigepflicht.

Familienbildung: Die Stadt Augsburg stellt in den Familienstützpunkten Ansprechpartner und Angebote bei Fragen rund um die Familie und zu Kinderbetreuungsangeboten bereit. Diese Stützpunkte sollen Orte der Begegnung und des Austausches sein und "Alles aus einer Hand" bieten. Z. B. finden Treffpunkte wie Elterncafés und Mutter-Kind-Gruppen statt. Die Familienbildung unterstützt in Fragen der Erziehung und unterbreitet vielfältige Angebote und Hilfe - auch zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Detaillierte Informationen finden Interessierte auf dem Augsburger Familienportal?.

Kommunale Jugendarbeit - Ferienprogramm: Mitarbeiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie erarbeiten das kommunale Augsburger Ferienprogramm mit Angeboten für Kinder und Jugendliche. Sein Name: Tschamp.

Kommunale Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit an Schulen (JAS): Hierzu finden sich unter Jugendsozialarbeit genaue Informationen. Angeboten wird JAS vom Augsburger Amt für Kinder, Jugendliche und Familie in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe?.

Frühe Hilfen und KoKi (Koordinierender Kinderschutz): Die Fachberatungsstelle für Schwangere, Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern ist Ansprechpartner für Schwangere und junge Familien. Diese Fachberatungsstelle unterstützt kostenlos (werdende) Eltern in allen Fragen der Entwicklung, Förderung, Erziehung und Betreuung ihres Kindes und vermittelt frühzeitig Hilfen für Familien. Die Berater unterliegen der Schweigepflicht. Insbesondere Familien mit Benachteiligungen und Belastungsfaktoren stehen bis zum Schuleintritt der Kinder im Focus. Unterstützungsmöglichkeiten sind z. B. Familienhebammen, ambulante sozialpädagogische Unterstützung, Haushaltsorganisationstraining bzw. Vermittler von freiwilligen Helfern. Daneben übernimmt diese Fachberatung auch die Fortbildung von Fachkräften und Ehrenamtlichen, berät Institutionen und kooperiert mit interdisziplinären Partnern.

  • Jugendhilfen
  • Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Jugendschutz
  • Kindertagesbetreuung und -tagespflege für freie Kita-Träger
  • Soziale Dienste (bisher ASD)
  • Rechtliche Betreuungen, Vorsorgevollmachten
  • Unterhaltsvorschuss

Geschichte

Ende 2012 hatte die Behörde etwa 180 MitarbeiterInnen.

Im Februar 2013 entschied das Arbeitsgericht Augsburg? gegen die Stadt Augsburg, dass die Jugendamtsleitung neu ausgeschrieben werden musste. Begründung: Das Auswahlverfahren sei nicht ganz transparent gewesen und nach dem Sozialgesetzbuch solle ein Jugendamt von einer Fachkraft geleitet werden, doch der damalige CSU -Sozialreferent Max Weinkamm besetzte die Stelle mit einer Juristin, was er hätte besonders begründen müssen. Zudem hatte der Personalrat? der Besetzung nicht zugestimmt.

Details

Amtsleitung

Die Amtsleitung hat ihren Sitz in der Prinzregentenstraße, in der Volkhartstraße sind die Bereich Leistungen, Jugendschutz und Beistandschaften untergebracht.

Soziale Dienste

Früher sprach man vom Allgemeinen Sozialdienst (ASD). Wie früher ist der Sozialdienst nach Stadtregionen aufgeteilt. Die regionalen Sozialen Dienste bieten Hilfe bei Konflikten in der Familie und Partnerschaft, bei Schwierigkeiten mit der Versorgung und Erziehung von Kindern, bei Lebenskrisen und seelischen Problemen, bei Notsituationen, bei Problemen mit der Wohnungssuche, bei Suchtproblemen (Alkohol, Drogen), bei Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen, bei sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, bei Lebenskrisen und sie bieten Hilfe für Kinder und Jugendliche. In Augsburg gibt es folgende regionalen Soziale Dienste:

Sozialdienst - Region Mitte: Er ist zuständig z. B. für die Innenstadt, die Jakobervorstadt, den Spickel und den Herrenbach?. Adresse: Prinzregentenstraße 11, 86150 Augsburg, Tel. 0821/324-2821, Fax. 0821/324-2822, E-Mail sozialdienst-mitte(at)augsburg.de.

Sozialdienst - Region Nord/West: Er ist zuständig z. B. für Oberhausen, Bärenkeller, Kriegshaber, Pfersee, Adresse: Donauwörther Straße 110, 86154 Augsburg, Tel. 0821/324-2852, Fax. 0821/324-2851, E-Mail sozialdienst-nord(at)augsburg.de.

Sozialdienst - Region Ost: Er ist zuständig z. B. für Lechhausen, Hochzoll, Firnhaberau, Hammerschmiede. Adresse: Zugspitzstraße 179, 86165 Augsburg, Tel. 0821/324-2871, Fax. 0821/324-2872, E-Mail sozialdienst-ost(at)augsburg.de.

Sozialdienst - Region Süd: Er ist zuständig z. B. für das Hochfeld, Haunstetten, Inningen, Göggingen, Bergheim. Adresse: Friedrich-Ebert-Straße 12, 86199 Augsburg. Tel. 0821/324-2881, Fax. 0821/324-2882, E-Mail sozialdienst-sued(at)augsburg.de. Der Sozialdienst - Region Süd bietet seit 2011 jeden dritten Mittwoch im Monat von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr in den Räumen des Theodor-Sachs-Kindergartens? in Inningen eine Außensprechstunde an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Inninger können sich im persönlichen Gespräch mit den sozialpädagogischen Fachkräften über Themen wie Kinder - oder Hausaufgabenbetreuung informieren. Aber auch eine unverbindliche Beratung in Erziehungs-oder Sorgerechtsfragen ist möglich.

Öffnungszeiten

Die genannten Öffnungszeiten gelten ausschließlich für die Amtsleitung in der Prinzregentenstraße, nicht für die zahlreichen anderen Dienststellen des Amtes:

Mo - Do: 08.30 - 12.30 Uhr
Do: 14.00 - 17.30 Uhr
Fr: 08.00 - 12.00 Uhr

Adresse

Hauptsitz des Augsburger Amts für Kinder, Jugend und Familie:

Prinzregentenstraße 11
86150 Augsburg

Tel. 0821/324 - 2801
Fax. 0821/324 - 2802
E-Mail: kinder-jugend-familie(at)augsburg.de


Bereich Leistungen, Beistandschaften und Jugendschutz
Volkhartstraße 4-6
86152 Augsburg

Tel. 0821/324-2985 (Fachbereich ordnungsrechtlicher und präventiver Jugendschutz)
Tel. 0821/324-2948 (Fachbereich Unterhaltsvorschuss)
Tel. 0821/324-2931 (Fachbereich wirtschaftliche Jugendhilfe)

Weblinks


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