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Allgemeines zur Migration

Offiziell versteht man unter Menschen mit Migrationshintergrund nach der Definition des Mikrozensus 2006 zum einen die nach dem Jahr 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingereisten Personen, die damit eigene Migrationserfahrung haben (zugewanderte Ausländer, zugewanderte Deutsche, darunter Aussiedler bzw. ab 1993 Spätaussiedler, Eingebürgerte). Selbst nicht zugewanderte Ausländer, vor allem die hier aufgewachsene 2. und 3. Generation sowie nicht zugewanderte Deutsche, die eingebürgert wurden oder die mindestens einen zugewanderten Elternteil oder einen als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil haben, haben zwar keine eigene Migrationserfahrung, zählen aber ebenfalls zu den Personen mit Migrationshintergrund.

Großbaustellen der Themen Migration und Integration sind in Deutschland immer noch der Bildungsbereich und der Arbeitsmarkt.

augsburg.tv-Beitrag zum Festakt im Goldenen Saal "50 Jahre Anwerbeabkommen Türkei" (01. November 2011)

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