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28. Artikel: Von der Gewalt der Bischöfe
Von der Bischöfe Gewalt ist früher viel Verschiedenes geschrieben worden und manche haben unrichtig die Gewalt der Bischöfe und das weltliche Schwert miteinander vermengt, und aus diesem unordentlichen Gemenge sind große Kriege, Aufruhr und Empörung gewachsen, solange die Bischöfe im Schein ihrer Gewalt, die ihnen von Christus gegeben ist, nicht nur neue Gottesdienste angesetzt haben und mit Vorbehalt etlicher Fälle und mit gewaltsamem Bann die Gewissen beschwert haben, sondern auch Kaiser und Könige eingesetzt und abgesetzt haben nach ihrem Gefallen. Diesen Frevel haben schon lange gelehrte und gottesfürchtige Leute in der Christenheit getadelt. Deshalb sind die Unseren zum Trost der Gewissen gezwungen worden, die Unterscheidung zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt, des Schwerts und Regiments, darzulegen. Sie haben gelehrt, dass man beide Regimente und Gewalten um des Gebotes Gottes willen mit aller Andacht ehren soll als die zwei höchsten Gaben Gottes auf Erden.
Nun lehren die Unseren, dass die Schlüsselgewalt oder die Gewalt der Bischöfe gemäß dem Evangelium eine Gewalt und Befehl Gottes sei, das Evangelium zu predigen, die Sünde zu vergeben und zu behalten und die Sakramente zu reichen und zu handeln. Denn Christus hat die Apostel mit dem Befehl ausgesandt (Joh. 20): „Wie mich mein Vater gesandt hat, so sende ich euch auch. Nehmet hin den Heiligen Geist. Wem ihr ihre Sünden erlassen werdet, denen sollen sie erlassen sein, und denen ihr sie vorbehalten werdet, denen sollen sie vorbehalten sein.“ Und in Markus 16 heißt es: „Geht und verkündet das Evangelium allen Lebewesen …“
Dieselbe Schlüsselgewalt oder Gewalt der Bischöfe übt und treibt man allein mit der Lehre und Predigt von Gottes Wort und mit Handreichung der Sakramente an viele oder einzelne Personen, gemäß der Berufung. Denn damit werden nicht leibliche, sondern ewige Dinge und Güter gegeben, nämlich ewige Gerechtigkeit, der Heilige Geist und das ewige Leben.
Diese Güter kann man anders nicht erlangen als durch das Amt der Predigt und durch die Handreichung der heiligen Sakramente. Denn der heilige Paulus spricht: „Das Evangelium ist eine Kraft Gottes selig zu machen alle, die daran glauben.“ Weil die Gewalt der Kirchen oder Bischöfe ewige Güter gibt und allein durch das Predigtamt geübt wird, hindert sie die Polizei und das weltliche Regiment nicht. Denn das weltliche Regiment geht mit ganz anderen Sachen um als das Evangelium, weltliche Gewalt schützt nicht die Seele, sondern Leib und Gut gegen äußerliche Gewalt mit dem Schwert und leiblichen Strafen.
Darum soll man die zwei Regimente, das geistliche und das weltliche, nicht miteinander vermengen. Denn die geistliche Gewalt hat ihren Auftrag, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen, sie soll nicht in ein fremdes Amt fallen, soll nicht Könige einsetzen und absetzen, soll das weltliche Gesetz und den Gehorsam gegenüber der Obrigkeit nicht aufheben und zerrütten, soll weltlicher Gewalt nicht Gesetze vorschreiben darüber, wie das öffentliche Leben zu regeln sei, denn Christus selbst hat gesagt: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt.“ Ebenso: „Wer hat mich zu einem Richter zwischen euch gesetzt?“ und der heilige Paulus an die Philipper 3: „Unser Bürgerschaft ist im Himmel“, und in der anderen Stelle an die Korinther 10: „Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern mächtig vor Gott, zu zerstören die Anschläge und alles Hohe, das sich erhebt wider die Erkenntnis Gottes.“
Auf diese Weise unterscheiden die Unseren beide Regimente und Gewalt-Ämter und benennen sie beide als die höchsten Gaben Gottes auf Erden, die in Ehren zu halten sind. Wo aber die Bischofe weltliches Regiment und Schwert haben, dort haben sie dieselben nicht als Bischöfe aus göttlichem Recht, sondern aus menschlichen kaiserlichen Rechten, geschenkt von römischen Kaisern und Königen zu weltlicher Verwaltung ihrer Güter, und das geht das Amt des Evangeliums gar nichts an.
Deshalb ist das bischöfliche Amt nach göttlichem Recht, das Evangelium zu predigen, die Sünde zu vergeben, die Lehre zu beurteilen und die Lehre, die dem Evangelium entgegen steht, zu verwerfen und die Gottlosen, deren gottloses Wesen offenbar ist, aus der christlichen Gemeinde auszuschließen, ohne menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort. Und in diesen Fällen müssen die Pfarrer und Kirchen den Bischöfen gehorsam sein, laut dieses Spruchs Christi, Lk 10: „Wer euch hört, der hört mich.“ Wo sie aber etwas dem Evangelium entgegen Stehendes lehren, haben wir Gottes Befehl in einem solchen Fall, dass wir ihnen nicht gehorsam sein sollen, wie in Matth. 7 steht: „Hütet euch vor den falschen Propheten.“ Und Paulus schreibt in Gal. 1: „Wenn wir oder ein Engel vom Himmel euch ein anderes Evangelium predigen würden, der sei verflucht“, und in 2. Kor 13 schreibt er: „Wir haben keine Macht gegen die Wahrheit, sondern für die Wahrheit“; ebenso: „Nach der Macht, welche mir der Herr zu bessern, und nicht zu verderben, gegeben hat.“ Genauso gebietet auch das geistliche Recht 2, q. 7, im Kap. „Sacerdotes“ und im Kap. „Oves“. Und der heilige Augustinus schreibt in der Epistel wider Petilianum, man soll auch den Bischöfen, die ordentlich gewählt sind, nicht folgen, wo sie irren oder etwas wider die heilige göttliche Schrift lehren oder anordnen.
Dass aber die Bischöfe ansonsten Gewalt und Gerichtszwang in etlichen Dingen haben, etwa in Ehesachen oder dem Zehnten, dieselben haben sie kraft menschlicher Rechte. Wo aber die Ordinarien nachlässig in einem solchen Amt sind, müssen die Fürsten, sie mögen es gern oder ungern tun, hierin ihren Untertanen um des Friedens willen Recht sprechen, um Unfrieden und große Unruhe in den Ländern zu verhüten.
Weiter diskutiert man, ob auch Bischöfe die Macht haben, Zeremonien in der Kirche einzuführen oder Satzungen von Speise, Feiertagen und von unterschiedlichen Orden der Kirchendiener. Diejenigen, die den Bischöfen diese Gewalt zubilligen, führen diesen Spruch Christi an, Johannes 16: „Ich habe euch noch viel zu sagen, ihr aber könnt es jetzt nicht tragen; wenn aber der Geist der Wahrheit kommen wird, der wird euch in alle Wahrheit führen.
Auch das Beispiel von Apg 15 wird angeführt, wo sie Blut und Ersticktes verboten haben. Ein weiteres Argument dafür sei, dass der Sabbat in den Sonntag verwandelt worden ist - entgegen den zehn Geboten, wie sie meinen, und es wird kein Beispiel als so wichtig angesehen wie die Verwandlung des Sabbats, und sie wollen damit bewahren, dass die Gewalt der Kirche groß sei, weil sie von einem der zehn Gebote befreit und etwas daran verändert hat.
Dagegen lehren die Unseren in dieser Frage, dass die Bischöfe nicht die Macht haben, etwas gegen das Evangelium zu setzen und aufzurichten, wie ja schon zuvor gezeigt wurde und die geistlichen Rechte durch die ganze neunte Distinktion lehren. Es ist offensichtlich gegen Gottes Befehl und Wort, Gesetze zu machen oder zu gebieten in der Meinung, dass man dadurch für die Sünde büße und Gnade erlange. Denn es wird die Ehre des Verdienstes Christi gelästert, wenn wir glauben mit solchen Satzungen Gnade zu verdienen. Es ist auch offensichtlich, dass wegen dieser Überzeugung in der Christenheit unzählige menschliche Traditionen überhand genommen haben und gleichzeitig die Lehre vom Glauben und die Gerechtigkeit des Glaubens unterdrückt worden sind. Man hat täglich neue Feiertage, neue Fastenzeiten geboten, neue Zeremonien und neue Ehrerbietung der Heiligen eingesetzt, um mit solchen Werken Gnade und alles Gute bei Gott zu verdienen.
Ebenso handeln jene, die menschliche Satzungen aufrichten, gegen Gottes Gebot, indem sie Sünde behaupten in Bezug auf Speisen, in Tagen und dergleichen Dingen; sie beschweren die Christenheit mit der Knechtschaft des Gesetzes, so als müsste bei den Christen ein solcher Gottesdienst gehalten werden, um Gottes Gnade zu verdienen. Er wäre gleich dem levitischen Gottesdienst, den Gott den Aposteln und Bischöfen befohlen haben soll aufrechtzuhalten, wie viele schreiben. Man muss wohl annehmen, dass etliche Bischöfe mit dem Beispiel des Gesetzs Moses betrogen worden sind. Daher sind so unzählige Satzungen gekommen, dass es eine Todsünde sein soll, wenn man an Feiertagen auch ohne Ärgernis der anderen eine Handarbeit tut, dass es eine Todsünde sei, wenn man die Stundengebete versäumt, dass etliche Speise das Gewissen verunreinige, dass Fasten ein Werk sei, damit Gott zu versöhnen, dass die Sünde in einem vorbehaltenen Fall nicht vergeben werde, außer man ersuche zuvor den Vorbehalter des Falls, unangesehen, dass die geistlichen Rechte nicht von Vorbehaltung der Schuld, sondern von Vorbehaltung der Kirchenstrafen reden.
Woher haben denn die Bischöfe das Recht und die Macht, der Christenheit solche Satzungen aufzulegen, die Gewissen zu verstricken? Sankt Peter verbietet in Apg 15, das Joch auf der Jünger Hälse zu legen. Und der heilige Paulus sagt den Korinthern, dass ihnen die Gewalt, zu bessern und nicht zu verderben, gegeben sei. Warum mehren sie dann die Sünde mit solchen Satzungen?
Dagegen gibt es klare Sprüche der göttlichen Schrift, die verbieten Satzungen aufzurichten, um damit die Gnade Gottes zu verdienen, oder als sollten sie zur Seligkeit vonnöten sein. So sagt der heilige Paulus in Kol. 2: „So lasst euch nun niemand ein Gewissen machen über Speise oder über Trank oder über bestimmte Tage, nämlich den Feiertagen, oder Neumonden oder Sabbaten, welches ist der Schatten von dem, der zukünftig wäre, leibhaftig aber in Christus“; ebenso: „So ihr denn nun gestorben seid mit Christus von den weltlichen Satzungen, was lasst ihr euch dann fangen mit Satzungen, als wäret ihr lebendig? Die da sagen: Du sollst das nicht anrühren, du sollst das nicht essen noch trinken, du sollst das nicht anlegen, welches sich doch alles unter den Händen verzehrt, und sind Menschengebot und -lehren und haben einen Schein der Weisheit.“ Ebenso verbietet der heilige Paulus in Tit 1. öffentlich, man solle nicht auf jüdische Fabeln und Menschengebote achten, welche die Wahrheit abwenden.
So redet auch Christus selbst in Matth. 15 von denen, die die Leute auf Menschengebote treiben: „Lasst sie fahren, sie sind blinde Blindenleiter“, und verwirft solchen Gottesdienst und sagt: „Alle Pflanzen, die mein himmlischer Vater nicht gepflanzt hat, die werden ausgerottet.“
Wenn nun die Bischöfe die Macht haben, die Kirche mit unzähligen Satzungen zu beschweren und die Gewissen zu verstricken, warum verbietet dann die göttliche Schrift so oft, menschliche Satzungen zu machen und zu hören? Warum nennt sie diese Teufelslehren? Sollte denn der heilige Geist vergeblich vor dem allem gewarnt haben?
Weil solche Ordnungen, die als notwendig bezeichnet werden, um damit Gott zu versöhnen und Gnade zu verdienen, dem Evangelium entgegen stehen, ziemt es sich den Bischöfen keineswegs, einen solchen Gottesdienst zu erzwingen. Denn man muss in der Christenheit die Lehre von der christlichen Freiheit behalten, nämlich, dass die Knechtschaft des Gesetzes nicht nötig ist zur Rechtfertigung, wie denn auch Paulus in Gal 5 schreibt: „So bestehet nun in der Freiheit, mit der uns Christus befreit hat, und lasst euch nicht wiederum in das knechtische Joch einfangen.“ Denn es muss der vornehmste Artikel des Evangeliums erhalten werden, dass wir die Gnade Gottes durch den Glauben an Christus ohne unser Verdienst erlangen, und nicht durch Gottesdienst, der von Menschen eingesetzt ist, verdienen.
Was soll man denn halten vom Sonntag und dergleichen anderen Kirchenordnungen und Zeremonien? Dazu geben die Unseren die Antwort, dass die Bischofe oder Pfarrherren Ordnungen machen mögen, damit es in der Kirche ordentlich zugehe, nicht, um damit Gottes Gnade zu erlangen, auch nicht, um damit für die Sünde zu büßen oder die Gewissen damit zu binden, solches für einen notwendigen Gottesdienst zu halten und zu meinen, dass sie sündigten, wenn sie dieselben ohne Ärgernis brechen. Deshalb hat der heilige Paulus den Korinthern verordnet, dass die Frauen in der Versammlung ihre Häupter bedecken sollen; ebenso, dass die Prediger in der Versammlung nicht zugleich alle reden, sondern ordentlich, einer nach dem anderen.
Eine solche Ordnung gebührt der christlichen Versammlung um der Liebe und des Friedens willen zu halten, und es gehört sich, den Bischöfen und Pfarrherren in diesen Fällen gehorsam zu sein und dieselben insofern zu halten, dass einer den anderen nicht ärgere, damit in der Kirche keine Unordnung oder wüstes Wesen sei; doch so, dass die Gewissen nicht beschwert werden und so, dass man sie nicht für Dinge halte, die zur Seligkeit notwendig sein sollten, und zu meinen, dass sie sündigten, wenn sie dieselben ohne Ärgernis der anderen brechen; wie denn niemand sagt, dass die Frau sündigt, die mit bloßem Haupt ohne Ärgernis der Leute ausgeht.
So ist also die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den Pfingsten und dergleichen Feiern und Weisen. Denn jene, die meinen, dass die Ordnung vom Sonntag für den Sabbat als notwendig eingerichtet sei, die irren sehr. Denn die heilige Schrift hat den Sabbat abgetan und lehrt, dass alle Zeremonien des alten Gesetzes nach Eröffnung des Evangeliums erlassen werden sollen. Und dennoch, weil es vonnöten gewesen ist, einen gewissen Tag zu verordnen, damit das Volk wüsste, wann es zusammen kommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag dazu verordnet und zu dieser Veränderung desto mehr Gefallen und Willen gehabt, damit die Leute ein Beispiel der christlichen Freiheit hätten, dass man wüsste, dass weder das Halten des Sabbats noch eines anderen Tages notwendig sei.
Es gibt viele unrichtige Diskussionen über die Verwandlung des Gesetzes, über die Zeremonien des Neuen Testaments, über die Veränderung des Sabbats. Alle entspringen sie der falschen und irrigen Meinung, man müsse in der Christenheit einen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder jüdischen entspricht, wie wenn Christus den Aposteln und Bischöfen befohlen habe neue Zeremonien zu erdenken, die zur Seligkeit nötig wären. Diese Irrtümer haben sich in die Christenheit eingeflochten, weil man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter und rein gelehrt und gepredigt hat. Etliche diskutieren also über den Sonntag, dass man ihn halten müsse, zwar nicht aufgrund göttlicher Rechte, aber schier als ob aus göttlichen Rechten; und sie stellen Richtlinien auf, wie man am Feiertag arbeiten möge.
Was sind aber solche Diskussionen anderes als Fallstricke des Gewissens? Dann wiewohl sie sich unterstehen, menschliche Satzungen zu lindern und Nachsicht walten zu lassen, so kann man doch keine Nachsicht oder Linderung finden, solange die Ansicht stehenbleibt, dass sie vonnöten sein sollten. Nun muss dieselbe Ansicht bleiben, wenn man nichts weiß von der Gerechtigkeit des Glaubens und von der christlichen Freiheit.
Die Apostel haben angeordnet, man solle sich des Blutes und des Erstickten enthalten. Wer hält sich aber heute daran? Dennoch sündigen diejenigen nicht, die sich nicht an ihre Anordnung halten, denn die Apostel wollten ja nicht die Gewissen beschweren mit einer solchen Knechtschaft, sondern haben es um des Ärgernisses willen eine zeitlang verboten. Denn man muss bei dieser Satzung den Hauptpunkt der christlichen Lehre beachten, der durch dieses Dekret nicht aufgehoben wird.
Man hält kaum alte Canones so, wie sie lauten; es fallen auch täglich viele Satzungen weg, auch bei denen, die solche Satzungen ganz fleißig halten. Da kann man den Gewissen nicht raten noch helfen, wenn diese Linderung, dass wir wissen, solche Satzungen so zu halten, dass man nicht meine, dass sie nötig seien, nicht vorgenommen wird, und dass es auch den Gewissen unschädlich sei, auch wenn solche Satzungen fallen.
Die Bischöfe würden aber leicht den Gehorsam dort erhalten, wo sie nicht darauf drängten, diejenigen Satzungen zu halten, die doch ohne Sünde nicht gehalten werden können. Jetzt aber verbieten sie beide Gestalten des heiligen Sakraments, dazu den Geistlichen den Ehestand, nehmen niemanden auf, der nicht zuvor einen Eid leistet, er wolle diese Lehre, die doch ohne Zweifel dem heiligen Evangelium gemäß ist, nicht predigen. Unsere Kirchen wollen nicht, dass die Bischöfe zum Nachteil ihrer Ehre und Würde wieder Frieden und Einigkeit herstellen, obwohl das den Bischöfen in der Not auch zu tun gebührt; unsere Kirchen bitten nur darum, dass die Bischöfe etliche unbillige Lasten aufgeben, die es früher in der Kirche nicht gab und wider den Gebrauch der christlichen allgemeinen Kirche angenommen sind; für sie bestand vielleicht zu Beginn ein Grund, aber sie gehören nicht mehr in unsere Zeiten.
Auch kann man nicht leugnen, dass etliche Satzungen unvernünftig sind. Darum sollten die Bischofe so gütig sein, diese Satzungen zu mildern, zumal eine solche Änderung nichts schadet, die Einigkeit christlicher Kirchen zu erhalten. Denn viele menschliche Satzungen sind mit der Zeit selbst gefallen und nicht nötig zu halten, wie die päpstlichen Rechte selbst bezeugen. Wenn es aber nicht möglich ist solche menschlichen Satzungen zu mäßigen und die abzuschaffen, die man ohne Sünde nicht halten kann, so müssen wir der Apostel Regel folgen, die uns gebietet, wir sollen Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Der heilige Petrus verbietet den Bischöfen eine Herrschaft, als hätten sie Gewalt, die Kirchen zu zwingen, wozu sie wollten. Jetzt geht es nicht darum, den Bischöfen ihre Gewalt zu nehmen, sondern man bittet und begehrt, sie sollen die Gewissen nicht zu Sünden zwingen. Wenn sie das aber nicht tun und diese Bitte verachten, so sollen sie daran denken, wie sie deshalb Gott werden Antwort geben müssen. Denn mit dieser Härte verursachen sie Spaltung und Schisma, das sie doch verhüten helfen sollen.
De potestate ecclesiastica
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